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Gänseproblematik in Ostfriesland: Landwirte fordern Entschädigung

In Ostfriesland verschärft sich die Situation um die wachsende Population von Blass- und Nonnengänsen, die erhebliche Schäden auf den Grünlandflächen verursachen. Diese Problematik, die bereits seit über einem Jahrzehnt besteht, führt zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Landwirte: Die Gänse fressen nicht nur den Grasaufwuchs ab, sondern hinterlassen auch Kot und verdichten den Boden. Eine Jagd der wild lebenden Gänsearten ist in seit 2013 nicht mehr gestattet, wodurch die Population stetig ansteigt und die Tiere zunehmend länger, teils sogar ganzjährig, in der Region verweilen.

Die genaue Anzahl der Sommergänse in der Region wurde kürzlich im Rahmen zweier umfangreicher Zählungen am 13. und 14. sowie am 20. Juli ermittelt. Diese Zählungen, durchgeführt von der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und der Staatlichen Vogelschutzwarte, sollen helfen, das Ausmaß der Problematik besser zu verstehen und Lösungen zu entwickeln. Die LJN-Zählung findet traditionell am dritten Samstag im Juli statt und wird seit 2014 jährlich durchgeführt, während die Vogelschutzwarte seit 2018 in Kooperation mit der Niedersächsischen Ornithologischen Gesellschaft tätig ist.

Trotz detaillierter Erhebungen lassen die vorliegenden Ergebnisse nur eine grobe Einschätzung zu. Im Jahr 2017/2018 wurden schätzungsweise 400.000 Gänse gezählt. Dieser massive Bestand an Gänsen hat direkte Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wie der Fall der Familie Venema zeigt. Ihr Milchviehbetrieb in Jemgum leidet unter dem Gänsefraß, der die Erträge der 104 großen Grünlandflächen stark mindert. Die Familie kämpfte bereits vor Gericht um Entschädigungen und erhielt im Jahr 2017 einen Anspruch auf rund 40.000 Euro, die jedoch bis heute aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den niedersächsischen Ministerien nicht ausgezahlt wurden. Dieser Fall ist einer von mehreren, die derzeit beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig sind.

Während in Niedersachsen noch auf Lösungen gewartet wird, hat Schleswig-Holstein bereits reagiert und eine Anpassung der Landesjagdzeitenverordnung vorgenommen. Ab dem 1. August 2024 werden die Jagdzeiten für verschiedene Gänsearten, darunter Grau-, – und Nilgänse, erweitert, um der steigenden Population und den daraus resultierenden Schäden entgegenzuwirken. Die Nonnengans, die unter Schutz steht, darf jedoch nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gejagt werden, und auch dann nur unter strengen Auflagen.

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