Die Konkretisierung des Tierschutzgesetzes und der Haltungsverordnung erfolgt durch Ausführungshinweise. Diese sollen die gesetzlichen Vorgaben genauer bestimmen. Juristen kritisieren jedoch, dass bei der Erstellung dieser Hinweise nicht wissenschaftlich fundiert vorgegangen wird.
Mit Gesetzen und Verordnungen zur Nutztierhaltung strebt der Gesetzgeber an, Mindeststandards für Haltung, Fütterung und Pflege von Nutztieren zu definieren. Viele gesetzliche Regelungen enthalten bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe, um den Textumfang zu beschränken und technischen Fortschritt zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da andernfalls bei der Entwicklung neuer Haltungsverfahren fortlaufend neue Gesetze geschaffen werden müssten.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Halter zur artgerechten Haltung, Pflege und Ernährung ihrer Tiere. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung präzisiert diese Anforderungen, etwa mit der Vorschrift, dass Schweine jederzeit ausreichend Wasser in guter Qualität erhalten müssen. Für eine einheitliche Interpretation bei Tierschutzkontrollen wurden Ausführungshinweise geschaffen. Diese besitzen keinen Gesetzesrang, sondern gelten als Empfehlungen für behördliches Handeln. Bundesweit sind sie im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ gebündelt und sollen den Veterinärämtern als Orientierung dienen.
In der Praxis sorgen die Ausführungshinweise allerdings für Auseinandersetzungen, da sie von den Tierschutzreferaten der Länder oder der Arbeitsgruppe Tierschutz erstellt werden. Fachleute bemängeln, dass wissenschaftliche Expertise bei der Formulierung unzureichend einfließt. Zudem mangelt es an Transparenz, weil die Öffentlichkeit vom Entstehungsprozess ausgeschlossen bleibt.
Juristen verlangen deshalb mehr Offenheit bei der Ausarbeitung von Ausführungshinweisen sowie eine stärkere Beteiligung von Fachberatern. Sie heben hervor, dass die Hinweise rechtlich betrachtet lediglich Rechtsmeinungen darstellen und Gerichte nicht daran gebunden sind. Dennoch besitzen die Hinweise praktische Relevanz für Behörden, da diese gebunden werden können.
Die Kritik richtet sich auch gegen die unzureichende Orientierung an wissenschaftlichen Standards und die fehlende Transparenz bei der Entstehung der Hinweise. Gefordert wird, dass Entscheidungen nachvollziehbar getroffen und wissenschaftlich abgesichert sein müssen. Letztlich müssen die Ausführungshinweise dem Rechtsstaatsprinzip genügen und für die Öffentlichkeit transparent sein.
