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Verkauf von Agrarflächen an ausländische Investoren sorgt für Diskussionen

Der Erwerb von rund 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durch einen ausländischen Investor hat erneut Fragen zur Kontrolle des Bodenmarktes aufgeworfen. Unklar bleibt, warum weder Bund noch Länder eingegriffen haben, obwohl gesetzliche Regelungen zur Überprüfung solcher Geschäfte existieren. Zuständigkeiten werden zwischen den Ebenen hin- und hergeschoben, ohne dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) befragte insgesamt sieben Ministerien in Bund und Ländern, wie sie den Verkauf der Deutschen Agrar Holding (DAH) an die australische Beteiligungsgesellschaft Igneo bewerten. Der Anteilserwerb liegt bereits zwei Jahre zurück. Obwohl das Außenwirtschaftsrecht Prüfungen bei Verkäufen an Drittstaaten vorsieht, blieb eine Intervention aus. Diese Vorschrift soll eigentlich sicherstellen, dass Risiken für die Ernährungssicherheit vermieden werden.

Von Seiten der AbL wird mehr Transparenz bei der Prüfung solcher Investitionen verlangt. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt jedoch grundsätzlich keine Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Verfahren bekannt. Damit bleiben Fragen nach möglichen Preissteigerungen oder spekulativen Geschäften unbeantwortet. Auch die Tatsache, dass durch solche Anteilskäufe keine Grunderwerbsteuer anfällt, hat mittlerweile das Bundesfinanzministerium auf den Plan gerufen. Künftig sollen sogenannte Share Deals strenger reguliert werden.

Die betroffenen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt prüfen derzeit rechtliche Optionen, um Anteilskäufe stärker zu kontrollieren und für mehr Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Während große Agrarbetriebe historisch bedingt Teil der deutschen Agrarstruktur sind, wird die zunehmende Konzentration von Flächen kritisch gesehen. Die AbL fordert daher schärfere Gesetze gegen den Ausverkauf von Boden an Investoren sowie eine konsequente Anwendung bestehender Vorschriften.

Deutlich wird zugleich, dass es den Ländern schwerfällt, wirksame Instrumente zum Schutz der bäuerlichen Betriebe am Bodenmarkt einzusetzen. Niedersachsen hat in diesem Zusammenhang ein neues Agrarstrukturgesetz angekündigt. Damit soll der Preisanstieg gebremst und der Zugang zu Flächen gerechter gestaltet werden. Die Umsetzung dieser Pläne dürfte allerdings von intensiven Debatten begleitet sein.

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