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Blauzungenkrankheit breitet sich in Kärnten stark aus

In Kärnten nimmt die Zahl der Fälle von Blauzungenkrankheit weiterhin zu. Bereits Anfang August wurde erstmals das Virus des Serotyps 8 im Bundesland nachgewiesen. Seither hat sich die Krankheit rasch über Kärnten hinaus auch in benachbarte Regionen verbreitet. Nach Angaben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind inzwischen rund 100 Infektionen bestätigt, mit deutlich steigender Tendenz.

Fachbehörden rechnen damit, dass die Zahl der Nachweise bis Ende September weiter ansteigen wird. Da die Inkubationszeit zwischen vier und acht Tagen liegt, wird Betrieben in Kärnten von Impfungen dringend abgeraten. Der Grund dafür ist das erhöhte Risiko, Tiere in bereits betroffenen Beständen zu impfen. Anders stellt sich die Situation in entfernteren Regionen dar: Dort wird die Immunisierung ausdrücklich empfohlen, um die Bestände vor einer Einschleppung zu schützen.

Nach bisherigem Kenntnisstand sind keine Fälle dokumentiert, bei denen geimpfte Tiere erkrankt sind. Zudem zeigt sich, dass die Impfung gegen BTV-3 ebenfalls eine gewisse Schutzwirkung entfaltet, da geimpfte Tiere im Krankheitsfall weniger stark betroffen sind. Fachleute raten dazu, die Immunisierung jährlich zu erneuern, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Die Krankheit äußert sich durch typische Symptome wie Verkrustungen im Maul- und Schleimhautbereich, Ausfluss aus der Nase, Rötungen an den Augen, Fieber sowie eine allgemein reduzierte Vitalität. Meist sind nur einzelne Tiere eines Bestandes schwer betroffen, die symptomatisch behandelt werden müssen. Bei zusätzlichen Infektionen, etwa durch Euterentzündungen, kann eine antibiotische Behandlung notwendig sein. Besonders bei Schafen verläuft die Erkrankung schwer, mit Sterblichkeitsraten zwischen 20 und 25 Prozent.

Für erkrankte Tiere gelten strenge Auflagen. Sie dürfen sechs Wochen lang nicht transportiert werden, und die Milch der betroffenen Tiere darf in diesem Zeitraum nicht in Verkehr gebracht werden. Gesunde Tiere unterliegen diesen Einschränkungen hingegen nicht.

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