Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte die Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter vereinfachen und für Landwirte interessanter machen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat dem Kabinett die fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung präsentiert. Ziel ist es, Anreize statt Verpflichtungen zu setzen.
Für Agroforst sollen die Zahlungen deutlich steigen. Der Einheitsbetrag wird von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehölzfläche angehoben. Eine Erleichterung ist auch für Weinbaubetriebe vorgesehen. Die Zehn-Hektar-Schwelle für die Nutzung der Ein-Hektar-Regelung soll wegfallen. Damit können Weinbaubetriebe den höchsten Einheitsbetrag für einen ganzen Hektar Maßnahmenfläche bekommen.
Bei den Öko-Regelungen 1b und c, also der Anlage von Blühstreifen oder Blühflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen, sollen künftig weitere Pflanzenarten in den Saatgutmischungen erlaubt sein. Dadurch können bewährte Saatgutmischungen verwendet werden.
Eine zusätzliche Anpassung betrifft die Öko-Regelung 1d für Altgrasstreifen oder Altgraseinheiten im Dauergrünland. Es soll präzisiert werden, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den Altgrasstreifen oder Altgrasflächen lediglich alle zwei Jahre erforderlich ist. Außerdem sollen die Prämienstufen erhöht werden.
Für Halter von Dam- und Rotwild wird die Anwendung des Großviehberechnungsschlüssels einfacher. Zukünftig sollen Kälber von Dam- und Rotwild in den angegebenen Großvieheinheiten für die jeweiligen Kategorien enthalten sein.
Bei gekoppelten Direktzahlungen sollen die Meldepflichten vereinfacht werden. Die Kennzeichnung und Registrierung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen muss spätestens am letzten Tag des Haltungszeitraums erfolgen.
