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Bundesförderung für Tierwohlställe – Antragsfrist verlängert

Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung stößt weiterhin auf verhaltenes Interesse unter den schweinehaltenden Betrieben in Deutschland. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren bis zum 24. April 2024 insgesamt 70 Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen. Die meisten Anträge stammen aus Niedersachsen (25), gefolgt von Bayern (15) und Baden-Württemberg (14).

Trotz eines verfügbaren Budgets von 150 Millionen Euro für das Jahr 2024, das Teil eines Gesamtbudgets von 1 Milliarde Euro über vier Jahre ist, scheint das Interesse begrenzt. Das Gesamtvolumen der eingereichten Anträge beläuft sich auf etwa 87,5 Millionen Euro, mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von rund 1,25 Millionen Euro pro Antrag. Auffallend ist dabei der überproportionale Anteil von Ökobetrieben unter den Antragstellern, der gut 20 % beträgt.

Die Förderung ist für Stall-, Neu- oder Umbauten gestaffelt. Investitionen bis zu 500.000 Euro können mit bis zu 60 % der Gesamtbausumme gefördert werden. Für weitere Investitionen bis zu 2 Millionen Euro liegt die Förderung bei bis zu 50 % der Kosten und für darüber hinausgehende Kosten bis 5 Millionen Euro bei bis zu 30 %.

Neben der Unterstützung von Bauinvestitionen sieht das Programm auch Förderungen für laufende Mehrkosten vor, die durch die Einhaltung höherer Tierwohlstandards entstehen. Diese werden auf der Grundlage der Mitgliedschaft in einer anerkannten Organisation oder der Teilnahme an einem Kontrollsystem gewährt. Seit dem 15. April können Organisationen und Kontrollsysteme ihre Eignung zur Teilnahme beantragen, während Betriebe voraussichtlich ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderfähigkeit stellen können.

Für die laufenden Mehrkosten sieht das Programm gestaffelte Zuschüsse vor, abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden, bei höheren Tierzahlen bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sind es 70 %.

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