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EU-Parlament stimmt für Liefervertragspflicht

Die geplante Einführung einer europaweiten Pflicht zu Lieferverträgen sorgt in der Agrarbranche für deutliche Spannungen. Das EU-Parlament hat am 8. Oktober mehrheitlich für den Vorschlag von Agrarkommissar Christophe Hansen zur Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gestimmt. Damit rückt eine verbindliche Vertragsregelung für zahlreiche landwirtschaftliche Produkte näher – darunter Milch, Getreide, Hopfen, Obst und Gemüse.

Bereits in wenigen Tagen soll der sogenannte Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat beginnen, in dem über die endgültige Ausgestaltung entschieden wird. Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Während die Grünen die Pläne als Schritt zu faireren Marktbedingungen bewerten, sehen Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) und zahlreiche Agrarverbände darin eine Belastung für landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter.

Nach dem Willen des Parlaments sollen künftig alle Abnehmer – auch Genossenschaften – ihren Lieferanten vertraglich festgelegte Vereinbarungen über Preis, Liefermenge, Laufzeit sowie Zahlungsbedingungen anbieten. Die EU-Kommission begründet diesen Schritt mit dem Ziel, die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. Lediglich der Zuckersektor soll von der Pflicht ausgenommen bleiben.

Kritik kommt vor allem aus Deutschland. Der CDU-Abgeordnete Stefan Köhler bezeichnete das bestehende nationale System als bewährt und warnte vor Eingriffen, die etablierte Strukturen gefährden könnten. Nach Berechnungen könnten die verpflichtenden Verträge den deutschen Milchsektor mit Kosten von bis zu einer Milliarde Euro belasten. Besonders in Phasen mit Überproduktion drohe, dass die Mehrbelastungen auf die Milcherzeuger abgewälzt werden.

Die Gegner der neuen Regelung setzen nun auf den EU-Agrarrat und Bundesagrarminister Alois Rainer. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hatten sich bereits zuvor gegen eine verbindliche Verpflichtung ausgesprochen. Sie befürworten zwar grundsätzlich mehr Verhandlungssicherheit für Landwirte, fordern jedoch Ausnahmen für nationale Systeme. Das Parlament will diese Ausnahmen nur zulassen, wenn ein anerkannter Branchenverband aktiv ist – der Milchsektor wäre davon ausgenommen.

Uneinigkeit besteht auch bei der Wertgrenze, ab der Verträge verpflichtend sind. Das Parlament schlägt 4.000 Euro vor, während die Kommission eine Grenze von 10.000 Euro favorisiert. Ein Bündnis aus Agrarhandel, Bauernverbänden und Verarbeitern – darunter DBV, DRV, MIV, BRS, DAH und ISN – warnt vor einer zunehmenden Bürokratisierung und einem Verlust unternehmerischer Freiheit. Durch die Vertragspflicht könnten Abnehmer Preisrisiken absichern, indem sie Abschläge einführen, was wiederum niedrigere Auszahlungspreise für Landwirte zur Folge hätte.

Umstritten sind auch sogenannte Revisionsklauseln. Sie würden es Landwirten oder ihren Erzeugerorganisationen ermöglichen, Verträge nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten zu kündigen, wenn der vereinbarte Preis die Produktionskosten nicht mehr deckt – etwa infolge extremer Wetterereignisse, Tierseuchen oder geopolitischer Spannungen. Zudem sollen künftig die vollständigen Produktionskosten bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.

Das Parlament will diese Regelung verschärfen: Künftig sollen objektive Indikatoren, Indizes oder nachvollziehbare Berechnungsmethoden die Grundlage bilden. Diese müssten Marktveränderungen, Inflation und alle Produktionskosten einschließlich einer angemessenen Entlohnung der Landwirte erfassen. Vertreter aus der liberalen Fraktion sehen in der unklaren Definition der Produktionskosten jedoch erhebliche rechtliche Risiken und befürchten, dass der Schutzmechanismus den Landwirten langfristig schaden könnte.

Unterstützung erhält die geplante Regelung dagegen von bäuerlichen Organisationen wie dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Sie erwarten, dass Milchbauern künftig verbindliche Informationen zu Preis, Menge und Lieferzeitraum erhalten, bevor sie ihre Milch abliefern. Fachleute zweifeln allerdings an, dass die Vertragspflicht tatsächlich zu höheren Preisen führen wird.

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