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Bundesprogramm wird „Umbau der Tierhaltung“ vorzeitig beendet

Noch bis Ende April 2026 können Anträge für das Bundesprogramm gestellt werden. Betriebe haben weiterhin die Möglichkeit, Unterstützung für Investitionen zu beantragen, während die Hilfe bei laufenden Mehrkosten noch bis 2028 läuft. In den kommenden Wochen will das Bundesministerium mit den Ländern Gespräche führen, um den Übergang der Förderung in die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Die Resonanz auf das Programm blieb bisher gering. Seit dem Start im Frühjahr 2024 wurden 271 Anträge für investive Vorhaben eingereicht, hinzu kommen 413 Anträge für konsumtive Unterstützung. Insgesamt beläuft sich die bisher bewilligte Fördersumme auf rund 100,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 sind 200 Millionen Euro vorgesehen, im Haushaltsentwurf 2026 sind 278 Millionen Euro eingeplant.

Bundesagrarminister Alois Rainer will künftig stärker auf Investitionen setzen. Aus seiner Sicht ist die GAK das geeignete Instrument, um langfristige Verbesserungen zu erzielen. Das zeitlich begrenzte Bundesprogramm wird daher vorzeitig beendet, um Haushaltsmittel gezielter einzusetzen und zugleich dem Wunsch vieler Länder nachzukommen. Die angepassten Fristen für Landwirte werden am 12. September 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Künftig sollen insbesondere Bau- und Umbaumaßnahmen für tiergerechte Schweineställe wieder über die GAK gefördert werden. Im Vordergrund steht dabei die investive Unterstützung. Ergänzend existieren in einigen Ländern Programme, die sich auf laufende Zusatzkosten wie höheren Arbeitsaufwand beziehen. Rainer begründet das Ende des Bundesprogramms mit dem Ausbleiben der erhofften Wirkung.

Im Haushaltsausschuss war die Kritik am Bundesprogramm deutlich geworden. Gefordert wurden schnelle Nachbesserungen, doch Rainer bleibt bei seinem Kurs und beendet die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms vorzeitig. Die Rückführung in die GAK soll nach den Plänen des Ministeriums eine verlässlichere Grundlage für die künftige Förderung schaffen.

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