Der Bundesrat hat Bedenken gegenüber den geplanten neuen EU-Tierschutzregeln beim Transport geäußert und drängt auf grundlegende Nachbesserungen. In einer aktuellen Stellungnahme zum Kommissionsentwurf der „EU-Tierschutztransportverordnung“ betont die Länderkammer, dass zwar die Intention, den Tierschutz zu verbessern, begrüßt wird, jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Praktikabilität und der entstehenden Kosten bestehen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Umsetzung der Regeln einzusetzen, die ohne vermeidbare bürokratische Belastungen auskommt. Insbesondere die vorgeschlagene verpflichtende Nutzung des Datenbanksystems TRACES für alle Tierhalter und die Regulierung der Transportzeiten bei unvorhersehbaren Verzögerungen sind Punkte, die der Bundesrat kritisch sieht. Es solle möglich bleiben, die Transportzeit um zwei Stunden zu verlängern, ohne gegen die Verordnung zu verstoßen.
Des Weiteren wird eine klare Regelung für den Reimport von Tieren gefordert, die zuvor in Drittländer exportiert wurden, jedoch keinen Kontakt zum Land oder zu anderen Tieren dort hatten. Diese Anforderung zielt darauf ab, unnötige Quarantänemaßnahmen zu vermeiden und den Tierschutz auch bei Rückführungen zu gewährleisten.
Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrats betrifft die neuen Vorgaben zur Gestaltung der Transportmittel, wie zum Beispiel den Raumbedarf und die Deckenhöhe. Die Länderkammer mahnt, dass die dadurch entstehenden Kostensteigerungen ausreichend berücksichtigt werden müssen. Zudem wird die Abschaffung der Pflicht zur Ausstattung der Transportmittel mit Temperatursensoren bemängelt, was als erhebliche Verschlechterung der aktuellen Regelungen gesehen wird.
Die Bundesländer plädieren auch für technische Lösungen zur automatischen Erfassung von Ladevorgängen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten effektiver kontrollieren zu können. Ohne solche technischen Hilfsmittel befürchtet der Bundesrat eine Schwächung der bestehenden Rechtslage.