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Bundesregierung entlastet Land- & Forstwirtschaft bei Energiekosten

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Land- und Forstwirte bei den Energiekosten entlasten soll. Kernpunkt ist die Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen dieser Branchen sowie für das produzierende Gewerbe auf den geltenden EU-Mindestsatz. Grundlage ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes, der nun vom Kabinett verabschiedet wurde.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass alle Verbraucher durch niedrigere Übertragungsnetzentgelte entlastet werden. Hierfür stellt der Bund einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Für die kommenden vier Jahre sind insgesamt 26 Milliarden Euro eingeplant, die gezielt zur Stabilisierung der Strompreise eingesetzt werden sollen. Bereits am 6. August wurde außerdem die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen.

Laut Bundesfinanzministerium profitieren mehr als 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes von den beschlossenen Entlastungen. Dazu gehören Betriebe aus Handwerk, Industrie sowie die gesamte Agrarbranche. Neben der Senkung der Energiekosten enthält der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Bereich Elektromobilität, etwa für das bidirektionale Laden und die Speicherung von Strom in unterschiedlichen Technologien.

Von Seiten der Landwirtschaft wird die Entscheidung positiv bewertet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach von einem wichtigen Signal an die Betriebe. Die Generalsekretärin Stefanie Sabet betonte, dass die vorgesehene Senkung der Energiebelastung ein notwendiger Schritt sei, jedoch noch nicht ausreiche, um langfristig wettbewerbsfähige Preise sicherzustellen.

Der Verband fordert daher zusätzliche Maßnahmen. Genannt werden unter anderem die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung sowie eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe. Auch die rechtliche Einstufung von Biogasanlagen als erneuerbare Energieträger müsse nach Ansicht des DBV beibehalten werden, um deren Zukunft zu sichern. Bundestag und Bundesrat sind nun aufgefordert, den Gesetzentwurf in den weiteren Beratungen entsprechend anzupassen.

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