Ab Freitag tritt eine neue Bestimmung in Kraft, nach der europäische Exporteure beim Versand der meisten Waren in die Vereinigten Staaten einen Einfuhrzoll von 15 % entrichten müssen. Die Maßnahme wurde durch eine Exekutivanordnung des US-Präsidenten Donald Trump beschlossen und betrifft auch zahlreiche landwirtschaftliche Produkte.
Aktuell arbeiten die EU-Kommission und die US-Regierung noch an den Details dieses neuen Abkommens, das als Grundlage für die künftigen Handelsbeziehungen gelten soll. Die Regelung sieht vor, dass die Vereinigten Staaten künftig nahezu alle EU-Waren mit einem pauschalen Zollsatz belegen. Im Gegenzug erhalten US-Produkte beim Export in die Europäische Union weitreichende Zollfreiheit.
Einzelne Ausnahmen vom neuen Zollsatz sind geplant. Welche Produkte konkret davon betroffen sind, soll in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht werden. Diese soll laut Angaben der EU-Kommission und des Weißen Hauses in Kürze folgen. Die Verhandlungen sind nahezu abgeschlossen, ein exaktes Datum für die Veröffentlichung wurde jedoch bisher nicht genannt.
Mit Blick auf die Landwirtschaft betont die EU-Kommission, dass bei sensiblen Agrarprodukten keine Sonderregelungen vorgesehen sind. Demnach bleibt der Zugang zum EU-Markt für US-Erzeugnisse wie Rindfleisch und Geflügel weiterhin beschränkt. Für weniger relevante Produkte wie Bisonfleisch sollen dagegen die Importzölle vollständig entfallen, da dieses Fleisch in Europa kaum produziert wird und keine unmittelbare Konkurrenz zu hiesigen Betrieben darstellt.
Auch das Vereinigte Königreich hatte in seinen eigenen Gesprächen mit den USA Zugeständnisse im Agrarsektor gemacht. Insbesondere im Bereich Rindfleisch wurden dort niedrigere Einfuhrzölle vereinbart. In der EU soll eine solche Regelung jedoch vermieden werden, um europäische Tierhalter nicht zusätzlich zu belasten.
