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Streit um Verzugszinsen bei Rückforderungen von Direktzahlungen

Bayern und mehrere andere Bundesländer haben im Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Landwirte bei Rückforderungen von Direktzahlungen entlasten soll. Vorgesehen ist, dass Verzugszinsen künftig erst dann anfallen, wenn eine Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgt. Bisher werden Zinsen bereits ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung berechnet.

Bis Ende 2022 war der spätere Beginn der Verzinsung noch durch EU-Recht geregelt. Seit 2023 gilt jedoch allein das deutsche Marktorganisationsgesetz, das einen sofortigen Zinsbeginn vorsieht. Für Betriebe bedeutet dies, dass Rückforderungen bereits ab dem Auszahlungszeitpunkt mit fünf Prozent über dem geltenden Basiszinssatz verzinst werden.

Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Aktuell liegt er bei 1,27 Prozent, wodurch sich ein Zinssatz von insgesamt 6,27 Prozent ergibt. Mit jeder Anpassung durch die Bundesbank können sich die Belastungen für Landwirte ändern. Grundlage ist dabei stets der letzte Bewilligungsbescheid des jeweiligen Antragsjahres.

In Bayern wurde in diesem Jahr eine Bagatellgrenze eingeführt. Verzugszinsen werden dort nur verlangt, wenn der Gesamtanspruch mehr als 250 Euro beträgt. Andere Länder haben ähnliche Regelungen geschaffen, um kleinere Rückforderungen nicht zusätzlich zu belasten. Dennoch kann die Grenze bei hohen Beträgen oder langer Verzinsungsdauer schnell überschritten werden.

Nach Einschätzung der Länder führt eine spätere Verzinsung zu mehr Akzeptanz unter den Betrieben. Landwirte begleichen die geforderten Beträge demnach häufiger fristgerecht, was auch die Arbeit der Agrarverwaltungen erleichtert.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag jedoch ab. In ihrer Stellungnahme verweist sie auf die Verpflichtung, die finanziellen Interessen der EU wirksam zu schützen. Sonderregelungen für Agrarfördermittel seien nicht gerechtfertigt, da auch in anderen Bereichen Massenverfahren abgewickelt würden, ohne dass es Ausnahmen gebe. Zudem könnten die Länder bereits eigene Bagatellregelungen schaffen.

Trotz der ablehnenden Haltung des Bundes will Bayern weiter für die Entlastung werben. Das Landwirtschaftsministerium kündigte an, die Einführung zinsgünstigerer Regelungen auch im Bundestag voranzutreiben.

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