Ein weitreichendes Gesetzespaket wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es zielt darauf ab, insbesondere landwirtschaftlichen Betrieben durch steuerliche Erleichterungen neue Investitionsanreize zu schaffen.
Kernstück der neuen Regelungen ist die Wiederbelebung der degressiven Abschreibung für Maschinen und Ausstattungen in Stallanlagen. Diese Maßnahme soll rückwirkend zum 1. Juli 2025 gelten. Die Abschreibung erfolgt dabei mit dem Dreifachen des linearen Satzes, wobei eine Obergrenze von 30 Prozent vorgesehen ist. Landwirte können so in den ersten Nutzungsjahren ihrer Investitionen größere Abschreibungsbeträge geltend machen, was ihre Steuerlast in dieser Phase deutlich senkt. Besonders bemerkenswert ist dabei die Option, diese degressive Methode mit der sogenannten Superabschreibung zu kombinieren. Für Elektrofahrzeuge steht zudem eine Sonderabschreibung in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr zur Verfügung.
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts Anfang Mai dieses Jahres hat nun auch das Parlament den Weg für das Maßnahmenpaket freigemacht. Die Zustimmung durch den Bundesrat am 11. Juli 2025 gilt als sicher, da der Bund den Ländern einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zugesichert hat. Damit dürfte das Vorhaben zügig in Kraft treten.
Profitieren dürften davon insbesondere Landwirte, die in neue Technik oder Infrastruktur investieren. Durch die degressive Abschreibung lassen sich in den ersten Jahren nach der Anschaffung größere Beträge steuerlich absetzen als bei der herkömmlichen linearen Methode. Das führt zu einer Entlastung bei der Einkommensbesteuerung und schafft mehr finanziellen Spielraum.
Bereits in früheren Jahren war diese Form der Abschreibung zugelassen, damals jedoch nur mit einem maximalen Satz von 25 Prozent. Die aktuelle Gesetzeslage sieht nun eine Anhebung auf bis zu 30 Prozent vor. Diese Regelung gilt für alle Investitionen in bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
Durch die gezielte steuerliche Förderung erhalten landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, Investitionen flexibler zu planen und Liquiditätsengpässe abzufedern. Vor allem die gleichzeitige Nutzung verschiedener Abschreibungsmodelle eröffnet neue Spielräume bei der steuerlichen Gestaltung und verschafft vielen Betrieben ein Stück weit finanzielle Entlastung.