Die Bundesländer sprechen sich in ihrer Stellungnahme gegen einzelne Punkte des geplanten Gesetzes zur Wohnungsbau-Beschleunigung aus. Besonders beim Bauen im Außenbereich sehen sie die Interessen der Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt.
Nach Ansicht der Länder sollten landwirtschaftlich genutzte Flächen ab einer Größe von einem Hektar dauerhaft geschützt werden. Begründet wird dies mit der Bedeutung der Landwirtschaft für die Grundversorgung und mit der geopolitischen Lage. Hinzu kommt, dass sich durch den Klimawandel die Anforderungen an eine stabile Nahrungsmittelproduktion weiter verschärfen. Damit schließen sich die Länder den Positionen mehrerer Agrarverbände an, die bereits zuvor auf ähnliche Aspekte hingewiesen hatten.
Die Bundesregierung hält dagegen und erklärt in ihrer Erwiderung, dass eine reine Konzentration auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und Umnutzung nicht ausreiche, um dem Wohnraummangel in vielen Städten zu begegnen. Deshalb sei es notwendig, auch in ausgewählten Bereichen außerhalb bestehender Bebauung neue Wohnflächen zu schaffen.
Gleichzeitig betont der Bund, dass Abweichungen vom geltenden Baugesetzbuch nur unter bestimmten Bedingungen möglich seien. Dabei müssten öffentliche Interessen gewahrt bleiben – dazu zählten auch die Belange der Landwirtschaft sowie die Einbindung der Nachbarschaft. Die Entscheidung über die Anwendung dieser neuen Ausnahmeregelungen bleibe jedoch den Städten und Gemeinden überlassen.
Der betreffende Gesetzentwurf wurde vergangene Woche in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, den Bau neuer Wohnungen schneller zu ermöglichen. Dazu sollen Kommunen unter anderem mehr Freiheiten bei der Bebauung außerhalb der bisherigen Ortsgrenzen erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen von bisherigen planungsrechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann.
