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Bürokratiebelastung im Agrarsektor nimmt weiter zu

Die Bürokratie im Agrarsektor hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) belegen. Der Bürokratiekosten-Index für den Agrarsektor ist seit 2012 von 100 auf 156 Punkte gestiegen, was die Frage aufwirft, wohin dieser Trend führen wird.

Viele Landwirte beklagen, dass sie immer mehr Zeit mit bürokratischen Aufgaben wie Anträgen, Berichtspflichten und Audits verbringen müssen. Diese zunehmende Bürokratiebelastung bedeutet, dass weniger Zeit für die eigentliche Arbeit auf dem Feld oder im Stall bleibt. Die steigenden Zahlen untermauern diese Wahrnehmung.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion belaufen sich die jährlichen Bürokratiekosten der deutschen Landwirtschaft aufgrund bundesrechtlicher Informationspflichten auf etwa 418 Millionen Euro. Diese Summe umfasst jedoch nicht die Verwaltungskosten, die zusätzlich anfallen.

Der Bürokratiekosten-Index des Statistischen Bundesamts zeigt einen kontinuierlichen Anstieg. Von 2012 bis 2023 stieg der Index jährlich im Durchschnitt um fast fünf Punkte. Besonders bemerkenswert war der Anstieg von 2019 auf 2020, der über 20 Punkte betrug. Dieser sprunghafte Anstieg wird auf die aufwändigen Greening-Auflagen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zurückgeführt.

Auch die Verwaltungskosten des Bundeslandwirtschaftsministeriums für landwirtschaftliche Betriebe haben erheblich zugenommen. Während die Fördermittel von rund 268 Millionen Euro im Jahr 2017 Verwaltungskosten von 2,2 Millionen Euro verursachten, stiegen die Verwaltungskosten im Jahr 2023 auf rund 12,5 Millionen Euro an. Dies zeigt einen deutlichen Anstieg der Verwaltungskosten in einem Zeitraum, in dem sich die Fördermittel nicht einmal verdoppelt haben.

Der kontinuierliche Anstieg der Bürokratie steht im Widerspruch zu den politischen Selbstverpflichtungen, die eine Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von bürokratischen Lasten versprochen hatten. Das sogenannte „Eins rein, eins raus“-Prinzip, bei dem neue Regelungen nur erlassen werden dürfen, wenn gleichzeitig andere abgeschafft werden, hat offensichtlich nicht funktioniert. Von 2014 bis 2023 wurden insgesamt 208 bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft erlassen, während lediglich 22 Vorgaben abgeschafft und 35 vereinfacht wurden.

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