Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Nach den Vorstellungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen schrittweise auslaufen. Begründet wird dieser Schritt mit den hohen Kosten der bisherigen Fördermechanismen im Rahmen der Energiewende.
Noch gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Betreibern eine garantierte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren sichert. Für landwirtschaftliche Betriebe und private Eigentümer, die eine Photovoltaikanlage errichten möchten, kann es sich daher lohnen, zeitnah zu investieren. Aktuell erhalten Betreiber von Anlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung je nach Größe, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum feste Vergütungssätze. Bei Anlagen bis 10 kW beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung derzeit 7,86 Cent pro Kilowattstunde, während bei Volleinspeisung bis 100 kW ein Satz von 10,45 Cent pro Kilowattstunde gilt. Grundsätzlich sinkt die Vergütung mit zunehmender Anlagengröße, wobei Volleinspeiser einen höheren Fördersatz erhalten als Betreiber mit Überschusseinspeisung.
Diese Werte gelten nur für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 ans Netz gehen. Seit Anfang 2024 reduziert sich die EEG-Vergütung halbjährlich um ein Prozent. Die nächste Senkung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Dann sinkt die Vergütung für Anlagen bis 10 kW mit Teileinspeisung auf 7,78 Cent pro Kilowattstunde, während Volleinspeiser bis 100 kW nur noch 10,35 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Eine weitere Absenkung ist bereits für August 2026 vorgesehen. Wer also noch von den aktuell höheren Fördersätzen profitieren möchte, sollte den Bau seiner Anlage bis spätestens Ende Januar 2026 abschließen.
Die finanziellen Auswirkungen der sinkenden Fördersätze bleiben in der Regel überschaubar. Bei typischen Anlagengrößen für Einfamilienhäuser liegen die Einbußen bei unter zehn Euro im Jahr. Dennoch kann sich ein früherer Anlagenbau auszahlen, da sich die Rahmenbedingungen künftig weiter verändern.
Eine wichtige Neuerung ergibt sich durch das Solarspitzengesetz. Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, entfällt die Einspeisevergütung während Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse. Diese Stunden werden jedoch nach Ablauf der regulären Förderzeit von 20 Jahren gutgeschrieben. Betreiber mit einem hohen Eigenverbrauch oder Batteriespeicher können von diesem Mechanismus sogar profitieren. Ältere Anlagen behalten während negativer Strompreise weiterhin ihren Anspruch auf Vergütung, was für den Staat jedoch erhebliche Kosten verursacht.
Für neue Anlagen sieht die Regierung den Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) vor. Diese Smart Meter erfassen Zeiträume mit negativen Strompreisen separat und speichern sie auf einem Zeitkonto, das am Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode angerechnet wird. Betreiber ohne Smart Meter müssen in solchen Phasen die Einspeisung auf 60 Prozent ihrer maximalen Leistung reduzieren.
