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Millionen-Zahlungen für Agrarholdings aus EU-Mitteln

Mehrere deutsche Agrarbetriebe, die Teil großer Unternehmensstrukturen sind, erhalten jährlich erhebliche Summen aus dem europäischen Agrarhaushalt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat nun entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts die Empfängerdaten aus den beiden wichtigsten Fördertöpfen der Europäischen Union veröffentlicht: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Bei der Auswertung der Zahlen fällt auf, dass insbesondere Agrarholdings in Deutschland von den Direktzahlungen profitieren. Die Agrarprodukte Dedelow GmbH aus Prenzlau steht dabei an der Spitze. Das Unternehmen, das vollständig zur A.G.U. Agrargesellschaft Uckermark AG gehört, erhielt im Jahr 2024 rund 1,13 Millionen Euro aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Knapp dahinter liegt die Wiecker Ökohof GmbH & Co. KG, ein ökologisch wirtschaftender Betrieb, der unter dem Dach der Gut Darß GmbH & Co. KG firmiert. Für das Jahr 2024 wurden hier Zahlungen in Höhe von 1,12 Millionen Euro aus dem EGFL registriert. Zusätzlich erhielt der Betrieb aus dem ELER-Fonds weitere 857.441 Euro für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Ebenfalls hohe Summen wurden an die Steesower Agrar GmbH sowie an die Landschaftspflege mbH Lenzen ausgezahlt. Erstere verbuchte Förderungen von 1,05 Millionen Euro, während Letztere knapp über eine Million Euro aus dem EGFL erhielt. Mehrere weitere Betriebe, die Teil von Holdingstrukturen sind, folgen mit Zuwendungen unterhalb der Millionengrenze.

Die Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP sind in erster Linie an die bewirtschaftete Fläche gekoppelt. Sie sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche Grundlage der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und die nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu fördern. Voraussetzungen für diese Einkommensstütze sind die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen, darunter auch Vorgaben zu Umwelt- und Klimaschutz.

Zusätzlich zu den Grundprämien können Betriebe weitere Fördermittel erhalten, sofern sie über die Basisanforderungen hinaus Leistungen für den Klima-, Umwelt- oder Tierschutz erbringen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen erfolgt in Deutschland auf nationaler Ebene, im Rahmen der Umsetzung der GAP-Strategiepläne. Die vorliegenden Zahlen machen deutlich, welche Rolle größere Betriebsstrukturen in der Mittelvergabe spielen.

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