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Tierhaftpflicht-Versicherung: Pflicht für Hofhund?

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass Tierhalter für Schäden haften, die ihre Tiere verursachen. Diese Regelung basiert auf der Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass von Tieren eine ständige Gefahr ausgeht, da ihr Verhalten nicht immer vorhersehbar ist. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Hunde, die Fahrradfahrer anrennen oder Pferde, die ausbrechen und Autos beschädigen.

Bild ©TopHunde.com

Tierhalter können für solche Schäden zu Schmerzensgeld oder Schadensersatz verpflichtet werden, selbst wenn sie keine direkte Schuld an dem Vorfall tragen. Beispielsweise kann es notwendig werden, Reparaturkosten für ein beschädigtes Auto zu übernehmen oder medizinische Kosten zu tragen, falls ein Hund jemanden verletzt. Aufgrund der potenziell hohen Kosten, die entstehen können, ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter sehr empfehlenswert.

In einigen Bundesländern Deutschlands ist eine solche Haftpflichtversicherung für Hundehalter verpflichtend, darunter Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch für Pferdehalter besteht deutschlandweit die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Im Falle von Nutztieren gilt eine abgewandelte Regelung. Der Halter haftet nicht automatisch für Schäden, die durch Nutztiere verursacht werden, wenn er nachweisen kann, dass alle erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Sollte beispielsweise ein Rind aus einer ordnungsgemäß gesicherten Weide ausbrechen und ein Fahrzeug beschädigen, könnte der Fahrzeughalter dennoch auf dem Schaden sitzen bleiben.

Nutztierhalter, die ihre Tiere im Rahmen ihres Lebensunterhalts halten, einschließlich Dienst- und Blindenhunde sowie Hofhunde, sind oftmals durch die Haftpflichtversicherung des landwirtschaftlichen Betriebs geschützt. Dabei sind jedoch Hunde, die als gefährlich gelten, oft von der Versicherung ausgeschlossen.

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