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Neue Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen und Vermieter verfügbar

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Heizungsförderung erweitert und bietet nun auch Unternehmen, Vermietern von Einfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme oder den Anschluss an Fernwärme- und Gebäudenetze zu erhalten.

Zusätzlich zu den bisherigen Antragstellern können diese neuen Gruppen eine Grundförderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch nehmen. Für den Einbau besonders effizienter Wärmepumpen ist ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 % vorgesehen, sodass sich die Förderung auf bis zu 35 % belaufen kann. Für den Einbau von besonders emissionsarmen Biomasse-Heizungen wird ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Bereits seit Februar dieses Jahres können selbstnutzende Immobilieneigentümer zusätzliche Boni wie den Klimaspeed-Bonus und den Einkommensbonus beantragen, die die Förderung auf bis zu 70 % der Kosten erhöhen können. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG, die in gemeinschaftliches Eigentum investieren wollen, wurde die Antragsmöglichkeit am 28. Mai eröffnet. Ergänzend zu den Zuschüssen steht ein neuer Ergänzungskredit bereit, der möglicherweise auch mit Zinsvergünstigungen aus Bundesmitteln verbunden ist.

Die finanziellen Mittel für diese Förderprogramme stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung.

Die Resonanz auf das neue Online-Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de), über das die Anträge gestellt werden können, ist laut Umfragen der KfW sehr positiv. Bei Vorlage vollständiger Unterlagen und förderfähigen Vorhaben erfolgt die Genehmigung der Fördermittel digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit dem Start der Förderung am 27. Februar 2024 wurden bis zum 23. August 2024 bereits etwa 93.000 Zuschusszusagen erteilt.

KfW-Antragsseite

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