Die Landesregierung Niedersachsens hat Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Boden für Landwirte gerechter zu gestalten und gegen stetig steigende Bodenpreise vorzugehen. Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Pachtpreis für einen Hektar Ackerland bereits 643 Euro, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 351 Euro im Jahr 2010. Um die traditionelle landwirtschaftliche Struktur zu bewahren und zu stärken, legte die Regierung einen Gesetzentwurf für ein neues Agrarstrukturgesetz vor.
Agrarministerin Miriam Staudte unterstreicht das Ziel des Gesetzes, kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe zu schützen und die Agrarstruktur insgesamt zu verbessern. Der Gesetzentwurf beinhaltet Maßnahmen gegen Spekulationen auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und zielt auf mehr Markttransparenz ab. Zu den Kernpunkten des Entwurfs gehört die Stärkung der Regelungen gegen Preismissbrauch, um überhöhte Kauf- und Pachtpreise einzudämmen. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, Transaktionen zu untersagen, wenn diese zu einer schädlichen Konzentration von Flächen führen oder keinen räumlichen Zusammenhang zum Betrieb des Käufers aufweisen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Share Deals, um die Transparenz zu erhöhen. Die Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses, der über solche Transaktionen entscheidet, sind aus Datenschutzgründen nicht öffentlich. Die Landesregierung setzt sich außerdem für eine verstärkte Frauenquote im Ausschuss ein, mit dem Ziel, dass 40 Prozent der Mitglieder Frauen sein sollen.
Die CDU unterstützt grundsätzlich die Begrenzung des Zugriffs von außerlandwirtschaftlichen Investoren auf Land- und Forstflächen, betont jedoch zugleich die Bedeutung des Eigentumsschutzes und die Notwendigkeit eines landwirtschaftlichen Strukturwandels. Das neue Agrarstrukturgesetz soll drei bestehende Bundesgesetze ablösen und zu einer Entbürokratisierung sowie Vereinfachung beitragen.
Für Ministerin Staudte stellt der Entwurf einen entscheidenden Schritt dar, um die Landwirte bei der Landbeschaffung zu unterstützen und einen fairen Bodenmarkt zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung von Junglandwirten und Existenzgründern, denen der Einstieg in die landwirtschaftliche Tätigkeit erleichtert werden soll.