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EU-Kommission plant Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Europäische Kommission plant für die nächste Woche Vorschläge, um die gemeinsame () zu verändern. Dies teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Agrarkommissar Christophe Hansen am Donnerstag in Brüssel mit. Ziel sei es, den bürokratischen Aufwand und die Anzahl der Kontrollen für Europas Landwirte zu reduzieren, damit diese wieder mehr Freiräume für den Betrieb und ihre Familien erhalten.

Einige konkrete Vorschläge, die bereits vorab bekannt wurden, betreffen vor allem den ökologischen Landbau. Bio-Betriebe sollen zukünftig weniger Vorgaben erfüllen müssen als konventionell arbeitende Höfe, um weiterhin Anspruch auf Fördermittel aus der GAP zu haben. Außerdem plant die , Vor-Ort-Kontrollen bei Landwirten künftig auf maximal eine pro Betrieb und Jahr zu begrenzen.

Schon im vergangenen Jahr hatten das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten eine kleinere Änderung der GAP beschlossen. Diese ermöglicht es Landwirten, auf die obligatorische Stilllegung von vier Prozent ihrer zu verzichten, ohne dadurch auf Förderungen verzichten zu müssen. Die jetzt angekündigten Neuerungen dürften jedoch hauptsächlich die Arbeit der nationalen Behörden betreffen und weniger unmittelbar von den Landwirten wahrgenommen werden.

Neben den aktuell geplanten Anpassungen beschäftigt sich Agrarkommissar Hansen bereits mit der längerfristigen Ausgestaltung der GAP nach dem Jahr 2027. Dabei verfolgt er nach eigenen Angaben eine Weiterentwicklung bestehender Instrumente statt umfassender Neuerungen. Insbesondere will Hansen an den für die Betriebe festhalten.

Die detaillierten Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der GAP nach 2027 sollen im Sommer dieses Jahres präsentiert werden. Gleichzeitig soll dann auch der Entwurf für den zukünftigen EU-Haushalt vorgestellt werden. Agrarkommissar Hansen unterstreicht dabei ausdrücklich, dass es sich um einen schrittweisen Entwicklungsprozess handle und keine grundlegenden Veränderungen geplant seien.

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