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Steuererleichterung für Land- und Forstwirte bis 2028 gesichert

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die für Land- und bis ins Jahr 2028 fortzuführen. Diese Regelung dient dazu, die steuerliche Belastung der zu mindern, indem Einkünfte aus einem Zeitraum von drei Jahren gleichverteilt werden. Dies soll im Einkommen entgegenwirken und verhindern, dass durch den progressiven Steuertarif unverhältnismäßig hohe Steuern anfallen. Für die Landwirte bedeutet dies, dass sie vor unerwarteten Nachzahlungen geschützt sind und bereits gezahlte Steuern unter Umständen zurückerstattet bekommen. Diese Regelung betrifft ausschließlich Einkommen aus der Land- und und sollte individuell geprüft werden, um ihre Vorteilhaftigkeit zu bestimmen.

Simon Thalhammer, ein Steuerberater bei Ecovis in Landau, berichtet, dass die Tarifglättung bereits zu spürbaren Steuerersparnissen bei einigen Landwirten geführt hat. Vor allem diejenigen, deren Einkommen großen Schwankungen unterliegt, ziehen Nutzen aus dieser Regelung. Es ist jedoch zu beachten, dass diese nur für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft gilt. Einkommen aus gewerblichen Tätigkeiten oder von Kapitalgesellschaften fallen nicht unter diese Regelung.

Um in den Genuss der Tarifglättung zu kommen, ist es notwendig, dass Landwirte am Ende des jeweiligen Dreijahreszeitraums einen Antrag im Rahmen ihrer Steuererklärung stellen. Die nächsten relevanten Zeiträume für die Anwendung der Tarifglättung sind 2023 bis 2025 sowie 2025 bis 2028. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert durch ein Ankreuzen auf dem entsprechenden Formular, eine gesonderte Berechnung muss dabei nicht eingereicht werden. Wichtig ist allerdings, dass die Fristen zur Antragstellung eingehalten werden.

Die Möglichkeit der Tarifglättung bietet Land- und Forstwirten eine wichtige finanzielle Entlastung. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den Bedingungen und dem Prozedere vertraut zu machen, um von dieser steuerlichen Erleichterung profitieren zu können.

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