Vor kurzem hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes auf den Weg gebracht. In den geplanten Regelungen ist vorgesehen, dass Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbarer Energieträger eingestuft wird. Diese Ausrichtung sorgt für deutliche Kritik aus der Bioenergiebranche.
Nach Einschätzung des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) bedeutet die geplante Streichung eine klare Benachteiligung gegenüber anderen Formen der erneuerbaren Energie. Bislang galt Biomasse in Deutschland und auch auf EU-Ebene als Teil der erneuerbaren Energieträger. Der jetzige Vorstoß widerspricht dieser Linie und würde einen Bruch mit bisherigen gesetzlichen Grundlagen darstellen.
Nach Angaben der Branchenverbände hätte eine Umsetzung weitreichende Folgen. Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke würden damit steuerrechtlich mit fossilen Kraftwerken wie Kohle- und Gasanlagen gleichgestellt. Vertreterinnen und Vertreter der Bioenergiebranche sehen darin einen Schritt, der die bisherige Systematik auf den Kopf stellen würde.
Im Referentenentwurf wird festgelegt, dass Strom aus erneuerbaren Energien ausschließlich aus Wind, Sonne, Wasser oder Erdwärme stammt. Ausgenommen sind dabei große Wasserkraftwerke mit mehr als zehn Megawatt installierter Generatorleistung. Anlagen, die mit Biomasse betrieben werden, wie etwa Biogas- oder Holzheizwerke, fallen nicht mehr unter diese Definition.
Das Bundesfinanzministerium begründet diesen Ausschluss mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu verringern. Künftig soll für die steuerliche Einstufung keine gesonderte Nachhaltigkeitszertifizierung mehr erforderlich sein. Aus Sicht des HBB greift diese Begründung zu kurz. Betreiber von Biogasanlagen oder Holzheizkraftwerken müssen ohnehin entsprechende Nachweise erbringen, um ihre Vergütung nach dem EEG zu erhalten.
In einem eigenen Positionspapier unterbreitet das Hauptstadtbüro Bioenergie zudem Vorschläge für Anpassungen. Genannt wird unter anderem eine steuerliche Befreiung für den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Ziel dieser Anregungen ist es, den Beitrag der Bioenergie zum Klimaschutz und zur Energieversorgung zu sichern.


