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Landwirte gegen neue Einkaufsbedingungen bei Tönnies

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) warnt Schweinehalter eindringlich davor, die kürzlich überarbeiteten Einkaufsbedingungen des Fleischverarbeiters Tönnies zu akzeptieren. Diese neuen Regelungen stellen für die Landwirte eine erhebliche Belastung dar, da sie in Zukunft für Schäden haften sollen, die aus Seuchenausbrüchen in ihrem Bestand resultieren könnten. Tönnies hat seine Schweinelieferanten bereits schriftlich über diese Anpassungen informiert, was innerhalb der Branche zu erheblicher Besorgnis geführt hat.

Gemäß den neuen Richtlinien müssen Lieferanten garantieren, dass ihre Tiere zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Tierseuchen sind. Sollte es zu einem Schaden kommen, liegt die Beweispflicht, dass alle notwendigen Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen getroffen wurden, beim Lieferanten. Kann dieser nicht eindeutig nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist, so haftet er laut den neuen Bedingungen für alle entstehenden Schäden.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Wirtschafts GmbH (ISW) äußert scharfe Kritik an diesen Änderungen. Sie argumentiert, dass solche Bedingungen die Landwirte unverhältnismäßig belasten, da Schäden, die durch Seuchen entstehen, häufig nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Diese Schäden werden in den Standardversicherungsverträgen meist nur bis zu einem bestimmten Limit übernommen. Zusätzlich wird von den Lieferanten ein Nachweis über eine Produkt-Rückrufkostenversicherung verlangt, dessen Deckungshöhe in der Branche unüblich und schwer zu realisieren ist.

Die ISW betont weiterhin, dass Landwirte zwar grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Maßnahmen gegen die Verschleppung von Tierseuchen zu ergreifen, jedoch die Übernahme der Gewährleistung für die Freiheit von Tierseuchen sowie die damit verbundene Umkehr der Beweislast unzumutbar sei. Sie rät den Landwirten dringend davon ab, die neuen Bedingungen in ihrer derzeitigen Form zu akzeptieren oder entsprechende Bestätigungen zu unterzeichnen.

Auch der WLV hat sich in einer Videobotschaft klar positioniert. Laut Präsident Hubertus Beringmeier belasten diese Änderungen die Landwirte über Gebühr und dürfen keinesfalls akzeptiert werden. Aktuell laufen Gespräche zwischen der juristischen Abteilung des Verbandes und den Anwälten von Tönnies, um eine angemessene Lösung für beide Seiten zu finden. Bis eine solche Lösung gefunden ist, empfiehlt der Verband den Landwirten, nichts zu unterzeichnen.

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