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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Umsetzung auf 2026 verschoben

Der Beginn der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland verzögert sich. Statt wie ursprünglich vorgesehen im August dieses Jahres, soll das Gesetz nun zum 1. März 2026 wirksam werden. Diese Änderung wurde am 22. Mai von agrarpolitischen Vertretern der Regierungsparteien Union und bei einem Treffen in Berlin beschlossen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Koalition befindet sich bereits in Vorbereitung. Die Bundesregierung plant, diesen am 28. Mai im Kabinett zu verabschieden. Ziel ist es, das Gesetz noch vor Beginn der Sommerpause im Bundestag zu beschließen, um anschließend mit den Anpassungen in der Praxis beginnen zu können.

Für Schweinehalter bedeutet die Entscheidung dennoch erste Umstellungen. Sie sind angehalten, die Haltungsform ihrer Betriebe offiziell zu melden. In Niedersachsen etwa steht dafür ein Online-Dienst des Landesamtes für und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung. Die gliedern sich künftig in fünf Kategorien: Stallhaltung, Stall mit mehr Platz, Frischluftstall, Auslauf oder Weidehaltung sowie ökologische Erzeugung.

Ziel der Regierungsfraktionen ist es, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxisgerechter zu gestalten. Die im Koalitionsvertrag verankerte Überarbeitung des Gesetzes soll stärker auf das eingehen und gleichzeitig eine bessere Umsetzbarkeit für die Betriebe gewährleisten.

Auch bei anderen Vorhaben werden Termine nach hinten verschoben. So werden die neuen Öko-Regelungen „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ nicht wie geplant im Jahr 2025 in Kraft treten. Stattdessen ist eine Einführung ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Für diese Verschiebung ist eine kurzfristige Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vorgesehen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) äußert deutliche Kritik an den Verschiebungen. Besonders die spätere Einführung einer bundesweiten Weideprämie für Milchvieh stößt auf Unverständnis. Aus Sicht der AbL fehlt es damit an Anerkennung für Betriebe, die Grünlandflächen pflegen und so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und leisten.

Die Reformbemühungen werden von Teilen der Landwirtschaft aufmerksam begleitet. Vor allem die zeitliche Verschiebung zentraler Maßnahmen sorgt bei einigen Berufsverbänden für Unmut. Dabei bleibt abzuwarten, in welcher Form die geplanten gesetzlichen Anpassungen letztlich auf den Weg gebracht werden.

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