Anzeige
 

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen: Streit um Vertragspflicht

Der EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat Pläne vorgelegt, die eine Stärkung der Landwirte innerhalb der zum Ziel haben. Die Initiative umfasst nicht nur Milchproduzenten, sondern auch Akteure im Ackerbau sowie im – und Obstbau. Kern des Vorschlags ist die Einführung einer Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Lieferverträge für alle Landwirte mit Ausnahme der Rübenbauern, was eine Änderung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung () nach sich ziehen würde.

Des Weiteren ist geplant, Artikel 168 der GMO zu modifizieren, um Getreide-, Gemüse-, Obst- und Hopfenproduzenten miteinzubeziehen. Die EU-Kommission beabsichtigt außerdem, die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften zu erleichtern und die Regelungen gegen unfaire Handelspraktiken zu verschärfen, um diese EU-weit durchsetzen zu können.

Laut den neuen Regelungen müssen , Getreidehändler und Gemüsevermarkter ihren Lieferanten schriftliche Verträge anbieten, die Details wie Liefermenge, Preisgestaltung, Zeitpunkte der Lieferung und preisbezogene Klauseln beinhalten. Sollten die vereinbarten Preise die Produktionskosten nicht decken, haben die Landwirte das Recht, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten zu kündigen, sofern sie ihre Kosten belegen können.

Allerdings herrscht Unsicherheit darüber, wie genau die Kosten nachgewiesen werden müssen und welche Einblicke dadurch in die Betriebsinterna der Landwirte notwendig werden. Diese neuen Anforderungen könnten umfassende Dokumentationen erfordern, was wiederum ungewohnt für die Abnehmer sein könnte.

Die Reaktionen auf diese EU-Pläne sind geteilt. Während einige Agrarverbände, darunter der Bauernverband, der Raiffeisenverband und der Milchindustrieverband, den Vorschlag als Eingriff in das Zivilrecht und eine Gefahr für die Vertragsfreiheit kritisieren und vor erhöhtem bürokratischem Aufwand warnen, sehen andere in den Plänen eine Chance, die Verhandlungsposition der Landwirte zu verbessern.

Dr. Christian Weseloh von der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. äußerte Bedenken, dass besonders Erzeugergemeinschaften durch die Vertragspflicht belastet werden könnten, und sieht darin eher eine Zunahme bürokratischer Hürden als eine tatsächliche Stärkung der Landwirte. Der hat bereits eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die EU-Pläne abzulehnen, insbesondere wegen der Befürchtungen bezüglich einer Zunahme von Bürokratie und Einschränkungen der Vertragsfreiheit.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU die Vorschläge von Agrarkommissar Hansen umsetzen wird und welche Auswirkungen dies letztendlich auf die Landwirtschaft in Europa haben wird. Die Meinungen im EU-Agrarausschuss und im EU-Agrarrat sind bislang noch nicht einheitlich.

Weitere Wirtschaftsnachrichten

Hofübergaben: Neuregelung der Gerichts- und Notarkosten

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Diese Entscheidung führte zu einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Abfindungen bei...

EZB setzt Zinssenkungen fort, Inflation bleibt Herausforderung

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 6. März erneut die Leitzinsen gesenkt, was nun bereits die sechste Zinssenkung in direkter Folge darstellt....

Glyphosat-Urteil kostet Bayer Milliarden: Rekord-Schadenersatz

In den Vereinigten Staaten wurde Bayer erneut zu einer milliardenschweren Schadensersatzzahlung verurteilt. Ein Gericht in Georgia hat entschieden, dass die Verwendung des...

Deutz erwartet Marktbelebung im nächsten Jahr

Die Deutz AG hat im Finanzjahr 2024 einen Umsatzrückgang von 12,1% auf 1,8 Milliarden Euro verzeichnet. Der bereinigte Betriebsergebnis (EBIT) vor Sondereinflüssen...

RVZ-Geschäftsführer verspricht vollständige Aufklärung nach QS-Ausschluss

Martin Wesselmann, Geschäftsführer der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ), hat zugesichert, dass die Umstände, die zum Ausschluss des größten deutschen Viehvermarkters aus dem...