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QS-System: Ausschluss der RVZ bleibt bestehen

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat ihre Entscheidung zur Beendigung der Systemteilnahme der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) bestätigt. Nach einer erneuten Bewertung des Falls bleibt der Ausschluss bestehen. Hintergrund sind festgestellte Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Schlachtrindern an Betriebe der Fleischwirtschaft.

Im Februar 2025 hatte QS die Zusammenarbeit mit der RVZ ausgesetzt. Auslöser waren auffällige Abweichungen im Rahmen der Systemvorgaben. Infolge dieser Maßnahme beauftragte die RVZ die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer unabhängigen Sonderprüfung. Der Prüfbericht bestätigte 43 konkrete Fälle, in denen Schlachtrinder nicht regelkonform an Partnerunternehmen geliefert worden waren.

Auf Basis der vorliegenden Informationen nahm QS nun eine erneute Beurteilung vor. Dabei kam das Unternehmen zu dem Ergebnis, dass die Ursachen sowie die Beweggründe hinter den Vorfällen weiterhin nicht ausreichend aufgeklärt sind. Diese Einschätzung führte zur Bestätigung des Ausschlusses.

Zusätzlich informierte die RVZ QS darüber, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit einer Prüfung des Falls befasst ist. QS kündigte an, die laufenden Ermittlungen abzuwarten, bevor über eine mögliche Rückkehr der RVZ in das Qualitätssicherungssystem entschieden wird.

Nicht betroffen von der Entscheidung sind drei Tochtergesellschaften der RVZ, die zunächst ebenfalls vom System ausgeschlossen worden waren. Nach aktuellen Erkenntnissen konnten diesen Unternehmen keine Verstöße im Zusammenhang mit den festgestellten Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.

Ab dem 1. Juli 2025 dürfen sich diese drei Gesellschaften erneut für die Teilnahme am QS-System registrieren. QS betont, dass ihre Wiedereinbindung in die Lieferkette möglich ist, sofern sie die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Systemteilnahme erfüllen. Dies soll auch der Vermarktung innerhalb der Wertschöpfungskette wieder eine verlässliche Grundlage bieten.

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