Die Europäische Union nimmt Änderungen am Schutzstatus des Wolfes vor. Nach der Bestätigung durch die Berner Konvention am vergangenen Freitag, den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, schlägt die EU-Kommission nun vor, die FFH-Richtlinie entsprechend anzupassen. Diese Neuregelung soll den Mitgliedsländern größere Handlungsspielräume im Umgang mit dem Wolf ermöglichen, um regionsspezifische Maßnahmen effektiver durchführen zu können.
Die EU-Generaldirektion Umwelt erläutert, dass diese Flexibilität den Ländern erlauben soll, ihre Managementstrategien besser auf lokale Gegebenheiten abzustimmen. Österreichs Agrarminister Norbert Totschnig begrüßte diese Entwicklung ausdrücklich und verwies auf seine langjährigen Bemühungen auf EU-Ebene, eine solche Änderung herbeizuführen. Bereits vor mehr als zwei Jahren initiierte Österreich im EU-Ministerrat einen Vorstoß zur Herabsetzung des Schutzstatus.
Trotz der Änderung bleibt der Wolf eine geschützte Art, und die Länder müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, die den günstigen Erhaltungszustand der Art sichern. Deutschland und Österreich haben bisher diesen Zustand noch nicht erreicht und sind aufgefordert, bis zur Jahresmitte entsprechende Berichte vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass für ein aktives Bejagen des Wolfes ein solcher Erhaltungszustand erforderlich ist.
Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Möglichkeit, bei Bedarf ein höheres Schutzniveau für den Wolf beizubehalten. Um die Konflikte zwischen Wölfen und Weidewirtschaft zu minimieren, sind weiterhin Investitionen in Präventionsmaßnahmen entscheidend. Die EU-Kommission verspricht finanzielle Unterstützung für Staaten und Interessengruppen, um effektive Schutzmaßnahmen zu fördern.
Der Bayerische Bauernverband drängt auf nationale Spielräume bei der Wolfsregulierung und erwartet eine zeitnahe Anpassung der FFH-Richtlinie. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber fordert die Unterstützung des Kommissionsvorschlags durch die Bundesregierung und eine entsprechende Anpassung des nationalen Naturschutzrechts. Der Verband betont die Notwendigkeit erweiterter Handlungsspielräume, angemessener Entschädigungen und effektiver Präventionsstrategien, um ökonomische Schäden in der Landwirtschaft zu reduzieren.
Naturschutzgruppen und Umwelt-NGOs äußern hingegen Kritik an der geplanten Absenkung des Schutzstatus, da sie langfristige negative Auswirkungen auf die Wolfspopulationen befürchten.