Im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments stand am 8. September die Frage nach einer stärkeren Position der Landwirte in der Lieferkette sowie der Einführung verpflichtender Lieferverträge auf der Tagesordnung. Grundlage der Debatte war ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) aus Dezember 2024, dem der Ausschuss grundsätzlich zustimmte – allerdings mit einigen Ergänzungen.
Ein Teil der Abgeordneten brachte zusätzlich einen Antrag ein, der weitreichende Auswirkungen auf die Vermarktung von Lebensmitteln haben könnte. Demnach sollen Begriffe wie Steak, Schnitzel, Burger, Hamburger, Wurst oder Eigelb künftig ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen. Über diesen Antrag soll Ende Oktober im Plenum abgestimmt werden.
Die Befürworter dieser Regelung aus den Reihen der EVP-Fraktion betonen, dass Fleischprodukte klar von Ersatzprodukten abgegrenzt werden müssten. Dies solle nicht nur für Transparenz im Handel sorgen, sondern auch die landwirtschaftliche Erzeugung sowie die traditionellen Lebensmittel Europas schützen. Gleichzeitig wird die Verwendung solcher Begriffe für Laborfleisch oder pflanzliche Alternativen als Gefahr für die klassische Landwirtschaft dargestellt.
Vertreter der Grünen im Europäischen Parlament äußerten dagegen deutliche Kritik. Sie sehen in dem Vorstoß der EVP eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Verbraucher. Zudem sei es aus ihrer Sicht problematisch, die Bauern für politische Kampagnen zu instrumentalisieren. Ihrer Meinung nach sei ein Verbot etablierter Bezeichnungen weder notwendig noch hilfreich.
Auch die EU-Kommission selbst arbeitet an einer Regelung, die die Nutzung klassischer Fleischbezeichnungen stärker an tierische Produkte bindet. Damit soll die europäische Tierhaltung gestützt werden. Gleichzeitig warnt die Europäische Vegetarier Union vor Nachteilen für landwirtschaftliche Betriebe, die pflanzliche Rohstoffe erzeugen. Neue Bezeichnungen könnten die Verbraucher verwirren und Märkte verkomplizieren. Bereits der Europäische Gerichtshof habe festgestellt, dass ein zusätzlicher Handlungsbedarf nicht gegeben sei.
Welche Richtung die Politik einschlägt, wird sich Ende Oktober zeigen, wenn das Plenum über den Antrag abstimmt. Bis dahin bleibt die Kennzeichnung von pflanzlichen Produkten ein Thema, das Landwirtschaft, Handel und Verbraucher gleichermaßen beschäftigt.
