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Bußgelder für tierische Beleidigungen: Preisliste für Schimpfwörter

Tierische Beleidigungen können nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch finanziell belastend sein. Wie Hitradio RT1 Nordschwaben berichtet, können solche Beschimpfungen, basierend auf bisherigen Gerichtsurteilen, zu erheblichen Bußgeldern führen. Diese Geldstrafen variieren je nach Schwere der Beleidigung und können in manchen Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen, insbesondere wenn sie sich gegen Beamte richten.

Hier sind einige Beispiele für die Kosten, die durch tierische Beleidigungen entstehen können:

  • Dumme Kuh: Diese Bezeichnung kann ein Bußgeld von etwa 300 Euro nach sich ziehen.
  • Blödes Schwein: Für solch eine Äußerung könnten bereits 500 Euro fällig werden.
  • Einen Vogel zeigen: Diese Geste kann mit einem Bußgeld von 750 Euro bewertet werden.
  • Bullenschwein: Eine besonders kostspielige Beleidigung, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro einhergehen kann.
  • Alte Sau: Die Spitze der tierischen Beschimpfungen kann mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bezeichnung eines Polizisten als „Bulle“ als Beamtenbeleidigung eingestuft werden kann, was je nach Kontext zu Geldstrafen oder in seltenen Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen kann.

Diese Beispiele zeigen, dass der Ausdruck von Wut oder Frustration durch beleidigende Kommentare erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Es ist daher ratsam, in hitzigen Situationen Vorsicht walten zu lassen und solche Äußerungen zu vermeiden. Die genannten Beträge dienen als Orientierung und können je nach Einzelfall variieren, doch sie unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der solche Beleidigungen von den Gerichten behandelt werden.

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