Die Europäische Kommission hat neue Schritte im Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten eingeleitet. Nachdem die bisherigen Gespräche mit Washington ohne greifbare Ergebnisse geblieben sind, wurde am 8. Mai eine überarbeitete Liste möglicher Vergeltungsmaßnahmen veröffentlicht. Diese umfasst Produkte im Gesamtwert von 95 Millionen Euro und wird nun bis zum 10. Juni öffentlich zur Stellungnahme gestellt.
Die Vorschläge beziehen sich auf Reaktionen auf bestehende US-Zölle. Diese beinhalten einen allgemeinen Zollsatz von 10 Prozent sowie zusätzliche Abgaben von 25 Prozent auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Die Kommission beabsichtigt, auf dieser Grundlage Maßnahmen gegen eine breite Auswahl an US-Produkten zu ergreifen. Dazu gehören sowohl industrielle als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Im Bereich der Agrarwirtschaft betrifft die Liste zahlreiche Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs. Dazu zählen unter anderem Zuchttiere wie Rinder, Schweine sowie Geflügelküken. Auch Fleisch von Rind und Schwein, sowohl in frischer als auch in verarbeiteter Form, ist enthalten. Weitere betroffene Waren sind frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verschiedene Nusssorten sowie Sojabohnenmehl und Raps aus den Vereinigten Staaten.
Parallel zum Vorschlag der Gegenzölle hat die EU ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation WTO in Genf eingeleitet. Dabei wurde ein offizieller Antrag auf Konsultationen gestellt. Die Kommission sieht in den US-Zöllen einen klaren Verstoß gegen die WTO-Regeln und möchte mit diesem Schritt die Einhaltung internationaler Handelsabkommen betonen.
Nach dem derzeitigen Verfahren bleibt beiden Seiten ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Falls innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt wird, kann die EU die Einrichtung eines Streitschlichtungsgremiums beantragen, das den Fall prüfen würde.
Bereits am 2. April hatte die US-Regierung sogenannte „reziproke“ Universalzölle angekündigt. Diese sollten auf 20 Prozent für Produkte aus der EU festgesetzt werden. Kurz davor waren Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl, Aluminium sowie auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Kraft getreten.
Am 9. April erklärten die Vereinigten Staaten eine vorübergehende Aussetzung der EU-spezifischen Universalzölle über einen Zeitraum von 90 Tagen. Dennoch blieb ein pauschaler Zollsatz von 10 Prozent bestehen. Im Gegenzug entschied sich die Europäische Kommission, eigene Gegenmaßnahmen im Stahl- und Aluminiumbereich für dieselbe Dauer zurückzustellen. Damit sollte Raum für weitere Verhandlungen geschaffen werden. Rund zwei Monate verbleiben nun noch, um eine mögliche Einigung zu erzielen.