Wegen zahlreicher Ausnahmegenehmigungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam sieht sich Rumänien nun mit Vorwürfen der Europäischen Kommission konfrontiert. In den Jahren 2023 und 2024 erteilte das Land insgesamt zwölf zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen für diese beiden insektiziden Substanzen. Die hohe Zahl dieser Bewilligungen ruft bei der Kommission erheblichen Unmut hervor.
Zum ersten Mal hat die Brüsseler Behörde wegen der Genehmigung neonicotinoider Mittel ein formelles Verfahren gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet. Der Vorwurf: Rumänien halte sich nicht an die geltenden europäischen Regelungen für Pflanzenschutzmittel. Die Kommission wirft Bukarest vor, trotz wiederholter Warnungen in beiden Jahren zusammen zwölf befristete Ausnahmegenehmigungen für den Freilandeinsatz von Imidacloprid und Thiamethoxam bei Getreide- und Sonnenblumensaatgut erteilt zu haben.
Grundsätzlich sind solche Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig, wenn eine ernsthafte Bedrohung vorliegt, die sich nicht anders abwenden lässt, wie die Kommission erläutert. Der Europäische Gerichtshof hatte jedoch bereits 2023 unmissverständlich festgestellt, dass Ausnahmegenehmigungen für Thiamethoxam oder Imidacloprid bei der Behandlung von Saatgut für den Freilandanbau nicht zulässig sind.
Nach Auffassung der Kommission lässt sich die Vergabe dieser Genehmigungen als kontinuierliche Praxis der rumänischen Behörden interpretieren. Außerdem habe Rumänien keine eindeutigen Signale gesendet, seine Genehmigungspraxis künftig zu ändern.
Bukarest hat nun eine Frist von zwei Monaten, um auf die Rüge aus Brüssel zu antworten. Falls die Kommission die Antwort als unzureichend bewertet, könnte sie eine begründete Stellungnahme abgeben und damit das Verfahren verschärfen. Das Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe hat die Entscheidung der Kommission nachdrücklich begrüßt.
