Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die Europäische Kommission aufgefordert, deutsche Land- und Forstwirte vor der bürokratischen Belastung durch die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schützen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Entwaldung in Drittstaaten zu bekämpfen, könnte jedoch unbeabsichtigte bürokratische Hürden für EU-Erzeuger schaffen.
Gemeinsam mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat Özdemir eine Initiative gestartet, der sich bereits acht weitere EU-Mitgliedstaaten angeschlossen haben, darunter die Niederlande, Spanien und Ungarn. Diese Länder haben den EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius in einem offiziellen Schreiben dazu aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine verantwortungsvolle und praktikable Anwendung der Verordnung sicherzustellen.
Özdemir unterstützt grundsätzlich die Ziele der Entwaldungsverordnung, kritisiert jedoch die bisherige Umsetzung durch die Kommission. „Ohne ein adäquates Länder-Benchmarking droht ab 2025 eine unverhältnismäßig hohe Bürokratie für Klein- und Kleinstwaldbesitzer sowie unsere Verwaltung. Das muss verhindert werden“, betonte Özdemir. Das geplante Benchmarking soll dabei helfen, Länder je nach ihrem Entwaldungsrisiko in unterschiedliche Risikoklassen einzuteilen, was für Länder wie Deutschland vorteilhaft sein könnte, da sie vermutlich in eine geringe Risikoklasse fallen würden.
Ohne eine solche Differenzierung würden alle Länder gleich behandelt, was besonders für deutsche Erzeuger einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand bedeuten könnte. Während des Treffens der EU-Agrarminister in Luxemburg klangen viele Stimmen an, die eine Verschiebung der neuen Regeln um ein Jahr forderten. EU-Agrarkommissar Janusz Wojchiechowski, der nicht direkt zuständig ist, erwartet dennoch, dass die Kommission einer Verzögerung zustimmen und die Verordnung erst Anfang 2026 in Kraft treten lassen wird.
Die Verordnung, die im Juni 2023 in Kraft trat, sieht vor, dass ab Ende 2024 nur noch solche Produkte aus den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz in den EU-Binnenmarkt eingeführt oder angeboten werden dürfen, die nachweislich nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dies betrifft nicht nur Importeure aus Drittstaaten, sondern auch EU-Produzenten, die diese Rohstoffe erzeugen und in den Markt bringen.