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EU-Parlament lehnt Umsetzung der Entwaldungsverordnung ab

Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament heute einem Einspruch gegen die aktuelle Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Insgesamt stimmten 373 Abgeordnete dafür, 289 dagegen, bei 26 Enthaltungen. Der Einspruch richtet sich vor allem gegen die derzeitige Einteilung von Ländern in Risikokategorien im Rahmen der Verordnung.

Ein wesentlicher Impuls für diesen Schritt kam vom österreichischen Abgeordneten Alexander Bernhuber. Der Agrarpolitiker der Österreichischen Volkspartei kritisiert, dass Länder wie Österreich, die auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen und steigende Waldflächen vorweisen können, denselben Vorgaben unterliegen wie Staaten mit hoher Entwaldungsrate.

Aus seiner Sicht ist die bestehende Klassifizierung weder sachgerecht noch praktikabel. Die Regelungen berücksichtigen regionale Gegebenheiten nicht ausreichend und basieren auf veralteten Datengrundlagen. Bernhuber spricht sich für eine differenzierte Einstufung aus, die Ländern mit funktionierenden Kontrollmechanismen und nachhaltiger Forstwirtschaft eine Einstufung als Null-Risiko-Region ermöglichen soll.

Die Verordnung selbst zielt darauf ab, den Handel mit Produkten wie Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee oder Rindfleisch zu regulieren, wenn deren Erzeugung mit Entwaldung in Verbindung steht. Dabei müssen alle Export- und Importländer den gleichen bürokratischen Aufwand betreiben – unabhängig davon, wie hoch ihr tatsächliches Entwaldungsrisiko ist.

Kritik an dem Einspruch kam unter anderem von Thomas Waitz, Abgeordneter der Grünen. Er sieht darin ein Hindernis für den europäischen Green Deal und den weltweiten Waldschutz. Zudem befürchtet er, dass eine Null-Risiko-Kategorie im Widerspruch zu internationalen Handelsregeln stehen könnte und dadurch heimische Waldbetriebe wirtschaftlich benachteiligt würden.

Nach Ansicht von Waitz wäre eine rasche Umsetzung der Verordnung ein Vorteil für die österreichische Forstwirtschaft, da sich dadurch neue Absatzchancen ergeben könnten. Die Entscheidung des Parlaments bringt das Vorhaben nun vorerst zum Stillstand und zwingt die Kommission zur Überarbeitung der bisherigen Einstufungssystematik.

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