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Neue Möglichkeiten für Landwirte auf GLÖZ-8-Flächen

Ende Februar fiel die politische Entscheidung, Alternativen zur verpflichtenden Stilllegung von Ackerflächen nach dem Standard GLÖZ-8 einzuführen, die am 22. März durch den Bundesrat abschließend bestätigt wurde. Die Neuregelung gilt für das GAP-Antragsjahr 2024 und betrifft Landwirtinnen und Landwirte, die mehr als 10 Hektar Ackerfläche bewirtschaften. Die Veränderungen in der Agrarpolitik lösen bei vielen Betroffenen Fragen zur praktischen Umsetzung aus.

Im Jahr 2024 können die Verpflichtungen zur GLÖZ 8 auf unterschiedliche Weise erfüllt werden: Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten muss ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Diese Kulturen müssen auf mindestens 4 % der Ackerfläche eines Betriebes angebaut werden. Eine besondere Regelung gilt für Betriebe, deren Ackerflächen zu mehr als 75 % aus Dauergrünland bestehen oder die mehr als 75 % ihrer Fläche für den Anbau von Gras, anderen Grünfutterpflanzen oder Leguminosen nutzen – sie sind von den GLÖZ-8 Regeln ausgenommen.

Die beschlossene Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung ist zunächst nur für das Jahr 2024 vorgesehen. Dies wird auch im Namen der deutschen Verordnung deutlich: „Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024“. Obwohl die EU bisher nur die Aussetzung für 2024 genehmigt hat, wird sowohl in Brüssel als auch in Berlin diskutiert, ob diese Regelung bis zum Ende der Förderperiode 2027 ausgeweitet werden könnte.

Die Änderungen, die vom Bundesrat bestätigt wurden, enthalten auch spezifische Anforderungen an den Anbau von Zwischenfrüchten. Landwirte, die diese Option wählen, müssen den Zwischenfruchtbestand bis mindestens zum 31. Dezember des Antragsjahres auf den Flächen belassen. Diese Maßnahme dient dazu, die Biodiversität zu fördern und die Bodengesundheit zu verbessern, indem Nährstoffauswaschungen verhindert werden. Zudem wird dadurch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet, da der Anbau ohne Pflanzenschutzmittel erfolgen muss.

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