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CDU/CSU kritisieren Stillstand beim Bürokratieabbau

Die CDU und CSU zeigen sich enttäuscht über die bisherigen Fortschritte beim Bürokratieabbau in der Landwirtschaft, den die Ampelkoalition den Bauern versprochen hatte. Laut CDU-Agrarsprecher Albert Stegemann sind konkrete Maßnahmen bislang nicht erkennbar.

Trotz vieler Versprechungen und Ankündigungen anderer Bundesregierungen sei das Thema Bürokratieabbau stets auf der Strecke geblieben. Die Ampelregierung habe jedoch versprochen, alles anders zu machen – zumindest auf dem Papier. Doch aus Sicht von CDU/CSU sei bisher wenig geschehen, abgesehen von wohlklingenden Ankündigungen.

Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisiert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wegen mangelnden Ehrgeizes beim Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Bei einer Diskussion mit Vertretern des Agrarressorts am Mittwoch im Ernährungsausschuss hätten Ministerialbeamte trotz mehrfacher Nachfragen „nichts Substantielles“ berichten können.

Stegemann zeigte sich enttäuscht darüber, dass nach über zwei Jahren im Amt Minister Özdemir nur Ankündigungen und Prüfungen vorweisen könne, während konkrete Maßnahmen fehlten. Er warf dem Agrarressort vor, wichtige Maßnahmen wie die Aussetzung von Aufzeichnungspflichten beim Düngerecht „aus parteipolitischen Gründen“ nicht zu prüfen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat insgesamt 194 Vorschläge für einfachere und schlankere Regelungen im Agrarbereich von den Bundesländern erhalten und geprüft. Neun Maßnahmen, darunter die Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln, sind bereits in Umsetzung.

Derzeit prüft das BMEL rund 60 Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Etwa 30 Vorschläge der Länder fallen nicht in die Zuständigkeit des Agrarressorts, das jedoch in allen Fällen auf die federführenden Bundesministerien zugehen will, um zu Ergebnissen zu kommen.

Es gibt auch 33 Vereinfachungsvorschläge, die nicht weiterverfolgt werden, da sie EU-rechtlich vorgegeben sind oder gerade erst erlassen wurden. Dazu zählen beispielsweise die Stoffstrombilanzverordnung sowie Erleichterungen für „grüne Gebiete“ ohne besondere Stickstoffbelastung.

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