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Bundestag beschließt Senkung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte

In einer jüngsten Entscheidung hat der Bundestag die Umsatzsteuerpauschale für Landwirte in kurzer Folge zweimal reduziert. Diese Maßnahme, die am 18. Oktober 2024 in der zweiten und dritten Lesung des Jahressteuergesetzes beschlossen wurde, könnte für landwirtschaftliche Betriebe eine erhebliche bürokratische Herausforderung darstellen. Der wird voraussichtlich am 22. November über dieses Gesetzespaket entscheiden. Sollte kein Einspruch erfolgen, wird die Pauschale kurzfristig von 9 % auf 8,4 % und zum 1. Januar 2025 weiter auf 7,8 % sinken.

Die anstehenden Änderungen waren bereits seit Monaten umstritten. Die blieb trotz Kritik und methodischen Bedenken von Experten bezüglich der Berechnungsweise standhaft, gestützt durch EU-Richtlinien. In einer Stellungnahme hatte der Bundesrat die schnelle Abfolge der Kürzungen bereits kritisiert und eine abgerundete Senkung zugunsten der Landwirte vorgeschlagen, was die Regierung jedoch ablehnte.

Während der Bundestagsdebatte äußerten vor allem Mitglieder der Opposition heftige Kritik an den Plänen. Antje Tillmann von der CDU/-Fraktion bezeichnete die Handhabung der Regierung als „kleinlich“ und wies darauf hin, dass andere Bestimmungen im Gesetz weniger strikt behandelt würden. Ihr Kollege Albert Stegemann sprach von einem „Schildbürgerstreich“ durch die unterjährige Senkung der Pauschalierung.

Joachim Rukwied, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, hat ebenfalls sein Missfallen über die Entscheidung geäußert. Er betonte, dass die schnelle Absenkung des Pauschalsatzes nicht nur steuerliche Nachteile bringe, sondern auch einen erhöhten administrativen Aufwand, was dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspreche.

Zudem kritisiert die Opposition, dass künftige Anpassungen der Vorsteuersätze nicht mehr durch den Bundestag, sondern automatisch erfolgen sollen, was Fritz Günzler von der CDU/CSU als eine „Missachtung des parlamentarischen Gesetzgebers“ bezeichnete.

Das Jahressteuergesetz beeinflusst nicht nur die Umsatzsteuer. Es beinhaltet auch bedeutende Änderungen für Landwirte, wie die Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowattstunden je Wohn- oder Gewerbeeinheit und die Ausweitung der Kleinunternehmerregelung. Diese gesetzgeberischen Entscheidungen sind von erheblicher Tragweite für die landwirtschaftliche Gemeinschaft und deren zukünftige Wirtschaftlichkeit.

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