Die Europäische Kommission arbeitet an einer Reform, die die vertraglichen Beziehungen zwischen Landwirten und Abnehmern verbindlicher gestalten soll. Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorstoß im Wesentlichen unterstützt, allerdings mit Einschränkungen. Mitgliedstaaten sollen demnach auf Antrag einzelner Branchen Ausnahmen gewähren können.
Am Montagabend legten die Abgeordneten ihre Position zu den Plänen der Kommission zur Anpassung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) fest. Kernpunkt ist, dass Milchbauern künftig verpflichtend Verträge mit ihren Abnehmern abschließen müssen. Darin sollen sowohl die zu liefernde Menge als auch der Preis für die Milch festgelegt werden. Grundlage dafür ist Artikel 148 der GMO. Für andere Produkte wie Getreide, Obst oder Gemüse greift Artikel 168, der die Lieferbeziehungen regelt. Bisher konnten die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob diese Vorschriften angewendet werden. Nun sollen sie verpflichtend eingeführt werden.
Von Seiten bäuerlicher Interessenvertretungen wird der Ansatz begrüßt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sieht in der neuen Regelung die Chance, wirtschaftliche Verbesserungen für Landwirte verbindlich auf EU-Ebene zu verankern. Ziel sei es, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch für Deutschland gelten.
Anders äußern sich die großen Branchenverbände. Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Raiffeisenverband lehnen die vorgesehene Vertragspflicht ab. Sie befürchten, dass Landwirte in Deutschland geschwächt und die gesamte Agrar- und Ernährungswirtschaft beeinträchtigt würden. Kritisiert wird, dass der Vorstoß unter dem Argument einer Stärkung der Erzeuger erfolge, in der Praxis jedoch die Strukturen belasten könnte.
Auch vonseiten des Bauernverbandes wird auf mögliche Folgen hingewiesen. Vertreter sehen die Gefahr, dass die verpflichtenden Vereinbarungen zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen und die Betriebe stärker belasten. Kritiker sprechen von einem Schritt hin zu mehr Regulierung, statt die Betriebe zu entlasten.
Bevor die Reformpläne in Kraft treten können, muss das Plenum des Europäischen Parlaments die Position des Ausschusses bestätigen. Anschließend folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Bereits im Mai hatten die Mitgliedstaaten ihre eigene Position zu den geplanten Anpassungen festgelegt.
