Der Bundesrat könnte bald langjährige steuerpolitische Anliegen der Landwirtschaft aufgreifen. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat eine Empfehlung zur Stellungnahme zum Regierungsentwurf für Änderungen im Steuerberatungsgesetz und anderen steuerlichen Vorschriften abgegeben. Diese Empfehlung umfasst zwei wesentliche Punkte: die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Kritik an der doppelten Belastung durch die Grunderwerbsteuer beim siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht.
Steuerliche Entlastung durch Risikoausgleichsrücklage
Die vorgeschlagene Risikoausgleichsrücklage soll es Betrieben ermöglichen, in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren Rücklagen zu bilden, um diese in Zeiten außergewöhnlicher Ertrags- oder Einkommensverluste gewinnmindernd aufzulösen. Diese Maßnahme ist Teil des im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten Ziels, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und krisenfester zu gestalten. Der Agrarausschuss betont die Notwendigkeit einer einfachen und rechtssicheren Anwendung dieser Rücklage, mit besonderem Augenmerk auf kleine und mittlere sowie familiengeführte Betriebe.
Obwohl bereits in der Vergangenheit wiederholt ein solches steuerliches Instrument gefordert wurde, blieb ein Erfolg bisher aus. Auch die Agrarminister der Länder haben sich mehrfach für ähnliche Maßnahmen ausgesprochen, was den fortbestehenden Handlungsbedarf in diesem Bereich unterstreicht.
Befreiung von der doppelten Grunderwerbsteuer
Aktuell wird bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts sowohl beim Erwerb eines Grundstücks durch eine Landgesellschaft als auch beim anschließenden Verkauf an einen Landwirt Grunderwerbsteuer erhoben. Der Agrarausschuss kritisiert diesen „Durchgangserwerb“, da das Siedlungsunternehmen nicht dauerhaft Eigentümer bleibt, sondern lediglich das Vorkaufsrecht ausübt, um die landwirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern. Daher erscheint es den Ländern gerechtfertigt, diesen Vorgang von der Grunderwerbsteuer zu befreien.
Angesichts hoher Bodenpreise haben Landwirte bereits jetzt Schwierigkeiten, über das Vorkaufsrecht Flächen zu erwerben. Die Abschaffung der doppelten Besteuerung könnte somit zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts beitragen. Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme überschaubar sind; die geschätzten Steuerausfälle belaufen sich auf lediglich 1,3 bis 1,8 Millionen Euro jährlich.
