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Schweizer Bauern erhalten EU-Gelder ohne Einhaltung von EU-Standards

Schweizer Landwirte stehen im Zentrum einer hitzigen Debatte, da sie EU-Direktzahlungen erhalten, ohne die umfassenden EU-Standards einzuhalten. Dies sorgt besonders in den Grenzregionen zu Baden-Württemberg für erhebliche Spannungen. Laut dem Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg haben 93 Antragsteller aus der Schweiz im Jahr 2024 Direktzahlungen in Höhe von rund 700.000 Euro erhalten. Ob diese Landwirte tatsächlich Flächen in der Schweiz bewirtschaften oder nur in Deutschland, bleibt unklar.

Benachteiligung deutscher Landwirte

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) hat die strukturelle Ungleichbehandlung deutscher Landwirte angeprangert und fordert Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Der Verband verlangt, dass Betriebe mit Sitz außerhalb der EU nur dann Beihilfen erhalten dürfen, wenn sie eine kontrollierbare Betriebsstätte innerhalb der EU unterhalten. Diese Forderung soll sicherstellen, dass die Kontrollstandards der EU auch bei ausländischen Betrieben angewendet werden können.

Einheitliche Standards gefordert

BLHV-Präsident Bernhard Bolkart betont die Notwendigkeit gleicher Regeln für alle, die von EU-Geldern profitieren. Die derzeitige Praxis, bei der Schweizer Landwirte auf deutschem Boden ohne vollständige Kontrollen unterstützt werden, sei problematisch und verschaffe diesen Betrieben einen ungerechtfertigten Vorteil. Bolkart sieht es als essenziell an, dass europäische Fördermittel auch an europäische Bedingungen geknüpft sind.

Preisanstieg durch Schweizer Investitionen

Neben den Direktzahlungen treiben Schweizer Landwirte auch die Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg nach oben. Aufgrund höherer Erlöse in der Schweiz können sie höhere Preise bieten als ihre deutschen Kollegen. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Bauern erheblich.

Forderung nach Zollfreiheit

Der Landesbauernverband fordert zudem zollfreie Liefermöglichkeiten für deutsche Produkte in die Schweiz. Ein Abkommen aus dem Jahr 1958 ermöglicht es derzeit nur schweizerischen Produkten, zollfrei über die Grenze zu gelangen. Deutsche Erzeuger drängen darauf, dass auch ihre Produkte von dieser Regelung profitieren sollten, um Chancengleichheit herzustellen.

Langwierige Verhandlungen nötig

Laut dem Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg können Änderungen am Zollabkommen mit der Schweiz nur auf Bundesebene erfolgen und erfordern Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat. Der Ministeriumssprecher weist jedoch darauf hin, dass solche Prozesse langwierig sind und nicht garantiert Erfolg bringen.

Außenministerium soll eingreifen

Das baden-württembergische Ministerium plant, das Außenministerium um Unterstützung bei der Überarbeitung des bestehenden Regelwerks zu bitten. Ziel ist es, Druck aufzubauen, um neue Vereinbarungen mit der Schweiz auszuhandeln, die sowohl den Grundstücksverkehr als auch Zollfragen betreffen.

Rechtliche Herausforderungen bei Grundstückskäufen

Baden-Württemberg hat bereits 2009 versucht, mit dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen beim Bodenerwerb vorzugehen. Dieses Gesetz wurde jedoch teilweise vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof gekippt. Das Ministerium betrachtet eine strenge Ermessensausübung als aktuelle Möglichkeit zur Verbesserung der Lage.

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