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Patentverbot in der EU-Gentechniknovelle: Deutschland uneinig

Die fehlende Einigung zwischen dem deutschen Agrar- und Umweltministerium hat bei der Reform des EU-Gentechnikrechts zu einem Versäumnis geführt, das insbesondere die Landwirtschaft besorgt: Ein wirksames Verbot von Patenten auf neue Züchtungstechniken (NZT) wurde nicht umgesetzt. Diese Sorgen werden durch die Tatsache verstärkt, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Abstimmung keine klare Position bezog.

Uneinigkeit in Deutschland

Johann Meierhöfer vom Deutschen Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass das Fehlen eines einheitlichen deutschen Standpunkts es der EU erschwert habe, Vorschläge zur Patentregelung zu berücksichtigen. Die deutsche Enthaltung bei der Abstimmung wird als ein Grund angesehen, warum die EU-Kommission und der Rat entsprechende Rechtsvorschläge nicht aufgriffen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Carsten Träger, entgegnet jedoch, dass die SPD vor allem wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht für NZT-Produkte keine Zustimmung gegeben habe. Er betont, weiterhin auf eine gemeinsame „Nein“-Stimme bei der finalen Abstimmung im Rat hinzuarbeiten.

Hoffnung auf nachträgliche Anpassungen

Trotz dieser Herausforderungen hoffen verschiedene Verbände wie der DBV und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) weiterhin darauf, dass die EU-Kommission im letzten Moment durch ein sogenanntes Omnibusverfahren das Patentrecht anpassen könnte. Diese Methode erlaubt es, rechtliche Anpassungen effizient zu bündeln und umzusetzen.

Ein nachträglicher Umgang mit dem Patentverbot wird jedoch von den Verbänden als unzureichend betrachtet. Sie befürchten, dass Unternehmen in der Zwischenzeit Patente anmelden könnten, was die Situation weiter verschärfen würde. Das Bundesjustizministerium setzt darauf, die Biopatentrichtlinie nachträglich anzupassen.

Kritik an fehlendem Resilienzdenken

BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig kritisiert scharf das Versäumnis eines klaren Patentverbots und zieht einen Vergleich zur IT-Branche: Ohne Schutzmaßnahmen wären europäische Unternehmen von internationalen Saatgutkonzernen abhängig. Er hinterfragt den europäischen Resilienzgedanken angesichts dieser Abhängigkeiten.

Rechtsoptionen für Patentschutz

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter warnt ebenfalls vor den Folgen von Patenten auf genetisches Material für Züchter. Der Verband plädiert dafür, stattdessen auf den Sortenschutz zu setzen. Dieser bewahre zwar geistiges Eigentum, erlaube aber auch die Nutzung fremder Sorten für weitere Züchtungen.

Stephanie Franck vom BDP spricht sich für eine Schwächung des Patentschutzes aus. Pflanzen der Kategorie NZT-1 sollten aufgrund ihrer naturidentischen Eigenschaften nicht patentierbar sein. Der Rechtswissenschaftler Prof. Axel Metzger hat dazu rechtliche Optionen aufgezeigt, wie der Patentschutz im Einklang mit internationalem Recht begrenzt werden könnte.

Zukunft des Gentechnikrechts

Laut DBV-Experte Meierhöfer stellt eine Reform des Gentechnikrechts ohne Lösung des Patentproblems keine nachhaltige Option dar. Er fordert das EU-Parlament und den EU-Rat dazu auf, diese Problematik zu adressieren, bevor sie das Ergebnis des Trilogs endgültig absegnen.

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