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Höhere Entschädigungen bei Geflügelpest: Neue Regelungen beschlossen

Der Bundesrat hat kürzlich eine wichtige Neuregelung des Tierseuchenmelderechts gebilligt, die für Geflügelbetriebe in Deutschland erhebliche Änderungen mit sich bringt. Mit der Anpassung an das neue EU-Tiergesundheitsrecht werden nationale Vorschriften zur Meldung von Tierseuchen in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst, der sogenannten Tierseuchenmeldeverordnung. Diese Reform bringt nicht nur organisatorische Erleichterungen, sondern auch eine deutliche Verbesserung der finanziellen Entschädigungen im Seuchenfall.

Deutliche Erhöhung der Entschädigungssätze

Besonders betroffen von den Änderungen ist die Geflügelbranche, die zuletzt stark unter den Auswirkungen der Vogelgrippe litt. Der Bundesrat stimmte einer Gesetzesänderung zu, die den maximalen Entschädigungssatz bei Seuchenausbrüchen rückwirkend zum 1. Oktober 2025 von 50 Euro auf 110 Euro pro Tier erhöht. Diese Entscheidung wurde vom Ernährungsausschuss des Bundestages vorangetrieben und soll die massiven wirtschaftlichen Verluste durch vergangene Ausbrüche abmildern.

Einstufung der Blauzungenkrankheit angepasst

Auch auf europäischer Ebene gibt es Neuerungen: Die EU-Kommission hat beschlossen, die Blauzungenkrankheit (BT) künftig nicht mehr als Kategorie-C-Seuche zu behandeln. Stattdessen wird sie ausschließlich in die Kategorien D und E eingeordnet. Die bisher angewandten Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung sind laut Kommission angesichts der anhaltenden Präsenz des Virus in Tierpopulationen nicht mehr gerechtfertigt. Die Verbreitung hat zugenommen, und immer mehr Wiederkäuerarten sind betroffen.

Laut Kommission sollen daher zukünftige Maßnahmen vor allem auf Risikominderungen abzielen. Diese werden von nationalen Behörden bei der Bewegung von lebenden Tieren und Zuchtmaterial zwischen Mitgliedstaaten umgesetzt. Das Inkrafttreten dieser neuen Regelung verzögert sich allerdings noch, da weitere Anpassungen an Durchführungsrechtsakten notwendig sind.

Meldepflicht für zusätzliche Seuchenarten

In Deutschland führt die neue Verordnung zu einer Verschärfung der Meldepflichten für bestimmte Tierseuchen, die nicht auf EU-Ebene gelistet sind. Dazu gehören unter anderem Anaplasmose bei Rindern und Chlamydiose bei Schafen. Gleichzeitig entfällt die Unterscheidung zwischen „anzeigepflichtigen“ und „meldepflichtigen“ Seuchen zugunsten eines einheitlichen Begriffs: „meldepflichtige Seuchen“. Diese Harmonisierung folgt den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts.