Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) steht unter Druck, Entscheidungen zu den sogenannten „Roten Gebieten“ zu treffen, nachdem sowohl ein Gerichtsurteil als auch die Europäische Union Handlungsbedarf signalisiert haben. Trotz dieser Dringlichkeit sieht Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) bisher keinen unmittelbaren Bedarf, die Düngepolitik anzupassen. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts hervor. Man werde die Vorschläge der SPD-Landesminister und des Bundesumweltministeriums, die Rechtsunsicherheit in den Ländern durch eine Übergangsverordnung zu beseitigen, lediglich als Diskussionsbeitrag betrachten.
Landwirte fordern Ausnahmen für nachhaltige Betriebe
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Unzufriedenheit über diesen Status quo geäußert. Laut Steffen Pingen vom DBV sei es notwendig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht nur das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umsetzt, sondern auch Ausnahmen für Betriebe einführt, die nachweislich wasserschonend wirtschaften. Diese Maßnahmen seien unerlässlich im Sinne der Verursachergerechtigkeit. Der Verband fordert eine Anpassung der Düngeverordnung, da sie derzeit nicht verfassungskonform sei und das Grundrecht auf Eigentum und Berufsfreiheit einschränke.
Mögliche Konsequenzen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens
Prof. José Martínez von der Universität Göttingen warnte vor den Gefahren einer zögerlichen Anpassung der Düngepolitik durch Deutschland. Er hält es für realistisch, dass die Europäische Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte, da das Land die EU-Nitratrichtlinie nicht einhalte und damit nitratbelastete Gebiete schutzlos lasse.
Unzureichende Maßnahmen trotz früherer EuGH-Urteile
Deutschland wurde bereits zweimal vom Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verurteilt. Die letzte Entscheidung richtete sich gegen unzureichende Maßnahmen in den Roten Gebieten. Trotz dieser Urteile fehlen verbindliche Regelungen zur Einhaltung der Nitratrichtlinie.
Kritik an freiwilligen Schutzmaßnahmen
Martínez kritisierte die derzeitige Strategie von Bundesminister Rainer, freiwillige Schutzmaßnahmen zu fördern. Er argumentiert, dass es unentschuldbar sei, vorhandene rechtliche Möglichkeiten nicht zu nutzen, um das bestehende Schutzvakuum zu schließen. Übergangsbestimmungen könnten dies beheben und sowohl den Gewässerschutz als auch die Belastbarkeit der Landwirtschaft berücksichtigen.
Verlust der Verwaltungsverantwortung
Laut Martínez besteht zudem das Risiko eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund mangelnder Berichterstattung über Fortschritte bei der Umsetzung der Düngeverordnung und unzureichender Koordination zwischen Bundes- und Landesebene. Die Europäische Kommission könnte argumentieren, dass Deutschland nicht nur Urteile verzögere, sondern auch an Verwaltungsverantwortung verliere – ein Verstoß gegen Rechtsstaatlichkeit.
