Der Bundesrat hat sich kritisch mit dem Vorschlag der Bundesregierung auseinandergesetzt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese Maßnahme soll den Bundesländern mehr Handlungsspielraum beim Wolfsmanagement geben. Besonders die nördlichen Bundesländer befürworten diesen Ansatz, um die wachsende Zahl an Wölfen und die damit verbundenen Probleme besser kontrollieren zu können.
Niedersachsen fordert effektive Maßnahmen
Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Olaf Lies, betonte die Dringlichkeit eines schnellen Bestandsmanagements für Wölfe in seinem Bundesland. Er unterstrich die Notwendigkeit, dass die Länder in der Lage sein müssen, rasch auf regionale Herausforderungen zu reagieren und nicht durch übermäßige Bürokratie behindert werden.
Gesetzentwurf für ein regionales Wolfsmanagement
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Dies würde es ermöglichen, in Gebieten mit hoher Wolfsdichte und einem gesicherten Erhaltungszustand der Art ein Bestandsmanagement durchzuführen. Das Ziel ist es, die Population dort zu regulieren.
Unterstützung und Kritik am Entwurf
Positiv wurde vom Bundesrat aufgenommen, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll und Regionen ein eigenes Bestandsmanagement einführen können. Geplant ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober. Dennoch gibt es Bedenken: Der Entwurf wird als zu bürokratisch kritisiert und überschreite nach Ansicht des Bundesrates die Anforderungen der EU.
Herausforderungen durch Doppelzuständigkeiten
Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat in möglichen Doppelzuständigkeiten zwischen Jagd- und Naturschutzbehörden. Um diese zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Wolf aus dem strengen Schutzstatus des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihm nur noch einen allgemeinen Schutz zu gewähren.
Bundesregierung: Balance zwischen Schutz von Wölfen und Weidetieren
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hob hervor, dass mit der zunehmenden Zahl an Wölfen auch Konflikte mit Landwirten zunehmen. Der Schutz von Weidetieren sei genauso wichtig wie der Schutz des Wolfes. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, sogenannte „Problemwölfe“ entnehmen zu können und Weidegebiete ohne Herdenschutzvorkehrungen zu definieren.
Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern
Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, kritisierte das Verfahren scharf. Er bemängelte insbesondere die kurzen Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen seitens der Bundesländer und widerspricht Rainers Aussage, dass sämtliche Anmerkungen berücksichtigt worden seien.
Anstieg von Wolfsangriffen und Kosten
Laut aktuellen Zahlen gab es im Jahr 2024 etwa 1.100 registrierte Wolfsangriffe auf Nutztiere, wobei rund 4.300 Tiere getötet oder verletzt wurden. Trotz Investitionen von rund 23,4 Millionen Euro in den Herdenschutz wurden lediglich 780.000 Euro als Ausgleichszahlungen an die Tierhalter geleistet.
Zukünftige Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Bevor das Gesetz endgültig verabschiedet wird, muss sich der Bundestag mit den Vorschlägen der Länder auseinandersetzen. Nach einer möglichen Zustimmung des Bundestages wird sich der Bundesrat erneut damit befassen müssen, um abschließend über das Gesetz zu entscheiden.
