Die Bundesnetzagentur plant tiefgreifende Änderungen bei der Berechnung von Netzentgelten, um den neuen Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern und setzen voraus, dass das veränderte Nutzerverhalten im Stromnetz berücksichtigt wird. Ein zentrales Thema ist dabei der AgNes-Prozess, der die Entwicklung einer neuen Systematik für Netzentgelte zum Ziel hat.
Der AgNes-Prozess und seine Bedeutung
Aktuell tragen ausschließlich die stromabnehmenden Nutzer die Kosten für das Stromnetz. Die zunehmende dezentrale Einspeisung aus erneuerbaren Energien führt jedoch zu Rückspeisungen und einem verstärkten Ausbau der Netzinfrastruktur. Die Netznutzungsverordnung und die Anreizregulierungsverordnung laufen Ende 2028 aus, was eine Neugestaltung notwendig macht.
Mit dem Verfahren zur Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) soll ein System entwickelt werden, das sowohl den Anforderungen der Energiewende als auch einem fairen Marktstandpunkt für alle Teilnehmer gerecht wird. Wichtige Aspekte sind dabei eine gerechte Kostenverteilung und die Einbeziehung neuer Akteure wie Prosumern und Speicherlösungen.
Kritik und Vorschläge seitens der Verbände
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigt sich kritisch gegenüber einigen Vorschlägen der Bundesnetzagentur. Besonders betont wird der Bedarf an klaren Definitionen für Netz- und Systemdienlichkeit, um eine transparente Reform zu ermöglichen. Der BEE lehnt höhere Grundpreise für Prosumer ab, da diese ihrer Meinung nach nicht verursachergerecht sind und europarechtliche Bedenken aufwerfen.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) spricht sich ebenfalls gegen statische Netzentgelte aus, da diese den wirtschaftlichen Einsatz von Energiespeichern behindern könnten. Der Verband befürwortet hingegen dynamische Netzentgelte, die Einsparungen fördern könnten, indem sie Engpässe verringern und Lastspitzen glätten.
Statische Entgelte als Hindernis
Laut BVES wäre bei statischen Entgelten ab etwa 10 €/kW eine private Finanzierung von Speicherprojekten praktisch unmöglich. Hinzu kommen zusätzliche Belastungen durch Flexibilitätsanschlussvereinbarungen (FCA), welche ebenfalls finanzielle Nachteile mit sich bringen können. Ein statisches Entgelt könnte so zur Unwirtschaftlichkeit von Projekten führen.
Bestandsschutz und Investitionssicherheit
Der BVES hebt die Bedeutung des Bestandsschutzes hervor: Projekte sollten bis August 2029 von Netzentgelten befreit bleiben, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Verband warnt vor dem Verlust des Vertrauens in den deutschen Markt, was negative Auswirkungen auf künftige Investitionen haben könnte.
Netzentlastungsentgelt als Alternative
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt in dieser Diskussion ein sogenanntes Netzentlastungsentgelt (NEE) vor, das nur gezahlt werden soll, wenn Anlagen das Netz in Spitzenlaststunden entlasten. Dies soll Fehlanreize vermeiden und die Verwaltung vereinfachen.
Die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE), wie sie von der Bundesnetzagentur ab 2026 vorgesehen ist, stößt beim VKU auf Kritik. In einer Zeit steigender Belastung durch E-Mobilität und Wärmepumpen sei dies nicht angebracht.
Zukunftsausblick
Die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik ist ein komplexer Prozess mit weitreichenden Konsequenzen für sämtliche Akteure im Energiemarkt. Eine zentrale Herausforderung bleibt es, effiziente Anreize zu schaffen und gleichzeitig eine faire Kostenverteilung sicherzustellen.


