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Bundeslandwirtschaftsministerium plant Alleingang bei Tiertransporten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) strebt eine eigenständige Regelung für den Export von Tieren in Drittländer an. Diese Absicht wird aus einem Eckpunktepapier deutlich, das kurz vor dem Ende der Legislaturperiode veröffentlicht wurde. Berichten zufolge hat das BMEL bereits bei der Europäischen Kommission eine Anfrage eingereicht, um diese nationale Regelung genehmigen zu lassen, und Tierschützer zeigen sich zuversichtlich, dass die Zustimmung aus Brüssel erfolgen wird.

Es steht zur Diskussion, ob die zukünftige Regierung, möglicherweise unter der Leitung von Günther Felßner als Landwirtschaftsminister, diesen Weg tatsächlich beschreiten wird. Ein solcher Schritt könnte deutsche Tierhalter und Exporteure vor neue Wettbewerbsnachteile stellen. Geplant sind bilaterale Vereinbarungen, die Tierschutzauflagen festlegen, die denen innerhalb der EU ähneln.

Obwohl die Tierschutzstandards der Weltorganisation für Tiergesundheit international anerkannt sind, mangelt es oft an deren Einhaltung in der Praxis. Das BMEL spricht sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung aus, um mögliche Umgehungen der Standards zu verhindern. Bislang hat die Europäische Kommission allerdings noch keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit betont die Wichtigkeit, Transportzeiten so kurz wie möglich zu halten, auch wenn wissenschaftlich fundierte Grenzwerte für Transportzeiten fehlen. Die Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung, die seit über einem Jahr vorliegt, enthält keine festen maximalen Transportzeiten.

In der Zwischenzeit hält das BMEL eine nationale Regelung basierend auf Artikel 10 der EU-Ausfuhrverordnung für erforderlich, um den Tierschutz zu stärken. Diese nationale Regelung sollte sich an den europäischen Vorgaben orientieren und vorsieht, dass die Ausfuhr bestimmter lebender Tiere in Drittländer nur bei Vorliegen von bilateralen Vereinbarungen möglich sein sollte. Diese Länder müssen sich verpflichten, festgelegte Tierschutzstandards einzuhalten.

Zu den geforderten Mindeststandards zählen tierschutzkonforme Grenzverfahren und Aufenthalte an Versorgungsstationen sowie das Verbot von tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber den Tieren. Ebenfalls erforderlich ist eine funktionierende staatliche Überwachung im Importland sowie die Möglichkeit, deutsche Tierschutzaudits durchzuführen.

Der Bund Naturschutz Deutschland unterstützt das Eckpunktepapier und sieht einen nationalen Alleingang, der mit dem EU-Recht konform geht, als machbar an. Jedoch fordert er präzisere Definitionen der Ausnahmeregelungen und verpflichtende Audits in den Zielländern. Nach Ansicht des BUND sollten Lebendtierexporte in Staaten mit niedrigen Tierschutzstandards gänzlich untersagt werden.

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