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Bürokratieabbau: Bundesregierung schafft Stoffstrombilanz ab

Die Bundesregierung hat entschieden, die Stoffstrombilanzverordnung vollständig aufzuheben. Damit kommt sie einem zentralen Punkt aus dem Koalitionsvertrag nach und will landwirtschaftliche Betriebe spürbar von bürokratischem Aufwand entlasten. Ein konkretes Nachfolgemodell ist noch nicht bekannt, jedoch soll es künftig einfacher und weniger aufwendig ausfallen.

Mit der Abschaffung der bisherigen Regelung erwartet die Regierung eine wirtschaftliche Entlastung der Betriebe in Höhe von rund 18 Millionen Euro. Das Kabinett hat den entsprechenden Beschluss bereits verabschiedet. Landwirtschaftsminister Alois Rainer sieht in diesem Schritt eine deutliche Verbesserung für die Praxis und verweist auf die Belastung, die seit der Novellierung im Jahr 2022 weiter zugenommen hatte.

Die Stoffstrombilanz war 2018 eingeführt worden, um Nährstoffflüsse im Betrieb transparent zu machen. Dabei wurden die Zu- und Abgänge von Stickstoff und Phosphor bilanziert. Ziel war es, einen Beitrag zur Reduzierung von Nährstoffüberschüssen zu leisten. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen stand.

Auch wenn die Stoffstrombilanz wegfällt, bleibt die Düngeverordnung weiterhin gültig. Sie regelt, wann und in welchen Mengen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Die bestehenden Vorgaben zur guten fachlichen Praxis bleiben somit erhalten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeitet zudem an einem Wirkungsmonitoring, das eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen Anforderungen spielen soll.

Die künftige Ausgestaltung eines Ersatzsystems ist derzeit noch offen. Es soll einerseits europarechtskonform sein, andererseits den Betrieben weniger Aufwand verursachen. Ziel ist es, möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU vorzubeugen, ohne den Schutz des Grundwassers zu gefährden.

Nach Einschätzung des Ministeriums sind keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Grundwasserkörper zu erwarten. Die geplante Neuregelung soll stattdessen zur Vereinfachung der rechtlichen Vorgaben im Düngerecht beitragen und gleichzeitig die Zielsetzungen im Umweltschutz berücksichtigen.

Die vollständige Aufhebung der Stoffstrombilanz soll nun zeitnah umgesetzt werden, um für Betriebe und Behörden möglichst schnell Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. In der Praxis bedeutet das vor allem eine Reduzierung des dokumentarischen Aufwands rund um den Nährstoffeinsatz. Die Regelung hatte zuletzt für viele Betriebe einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet, der nun entfällt.

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