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Bundeslandwirtschaftsminister bekräftigt Ablehnung von Milchverträgen

Beim diesjährigen Raiffeisentag in Berlin positionierte sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer klar gegen eine verpflichtende Einführung schriftlicher Lieferverträge zwischen Milchbauern und . Anders als sein Vorgänger spricht sich der -Politiker gegen eine der entsprechenden Regelung aus Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung aus.

Aus Sicht des Ministers würde eine solche Maßnahme in erster Linie zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen. Das gelte ebenso für Artikel 168 derselben Marktordnung, der ähnliche Vorgaben für andere landwirtschaftliche Produkte vorsieht. Rainer lehnt auch hier eine verpflichtende nationale Umsetzung ab.

In seiner Ansprache betonte der Minister zudem die Bedeutung der für den heimischen Agrarsektor. Es sei sein Ziel, die Erzeugung tierischer Produkte in Deutschland zu halten und nicht ins Ausland abwandern zu lassen. Der wirtschaftliche Nutzen dieser Produktionszweige solle im Inland gesichert bleiben.

Um das Ziel einer schlankeren Verwaltung zu erreichen, plant Rainer die Einrichtung einer eigenen Stabsstelle im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Diese Einheit soll gezielt Maßnahmen zur Entbürokratisierung prüfen und koordinieren. Die Vorbereitungen dazu sind bereits angelaufen.

Positiv äußerte sich der Minister auch über die Vorschläge des EU-Agrarkommissars Christophe Hansen. Dieser hatte Pläne zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgestellt, die von vielen Mitgliedsstaaten begrüßt wurden. Rainer sieht darin eine Möglichkeit, die Belastung für landwirtschaftliche Betriebe spürbar zu verringern.

Ein konkretes Beispiel nannte der Minister im Zusammenhang mit der geplanten für entwaldungsfreie Lieferketten. Hier hatte er die Einführung einer sogenannten Null-Risiko-Kategorie vorgeschlagen, die für unkritische Regionen vereinfachte Verfahren vorsehen würde. Diese Idee fand bei mehreren europäischen Agrarministern Anklang.

Abschließend machte Rainer deutlich, dass er nationale Verschärfungen bei der Umsetzung europäischer Vorgaben ablehnt. Künftig wolle man den bestehenden Spielraum bei der Umsetzung von EU-Richtlinien konsequent nutzen. Ziel sei es, auf nationaler Ebene keine zusätzlichen Auflagen einzuführen, sondern vorhandene Handlungsmöglichkeiten für Vereinfachungen auszuschöpfen

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