Das Bundeskabinett hat am 4. Juni ein neues steuerliches Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, das Unternehmen aller Branchen zu mehr Investitionen bewegen soll. Davon könnten auch viele Betriebe in der Landwirtschaft profitieren. Bereits einen Tag später steht der Entwurf zur ersten Beratung im Bundestag an.
Kern des Maßnahmenpakets ist die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Darunter fallen insbesondere Maschinen und technische Ausrüstungen. Die Regelung soll für Anschaffungen gelten, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Ergänzend dazu enthält das Programm einen weiteren Anreiz für Investitionen in Elektromobilität. Für neu angeschaffte elektrische Betriebsfahrzeuge kann im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 75 Prozent vorgenommen werden. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind dabei ausdrücklich einbezogen. Der maximale Bruttolistenpreis, der dabei berücksichtigt wird, steigt von bislang 70.000 auf 100.000 Euro. Ob diese Regelung auch auf elektrisch betriebene landwirtschaftliche Maschinen anwendbar ist, bleibt allerdings offen.
Ab dem Jahr 2028 wird zudem eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer umgesetzt. Jährlich soll der Satz um einen Prozentpunkt reduziert werden – von aktuell 15 auf 10 Prozent bis 2032. Diese Maßnahme zielt auf eine verbesserte internationale Wettbewerbsfähigkeit von Kapitalgesellschaften. Allerdings profitieren davon nur jene landwirtschaftlichen Betriebe, die als Kapitalgesellschaft firmieren. Hinzu kommt weiterhin die Gewerbesteuer, deren Höhe durch die jeweilige Kommune bestimmt wird.
Darüber hinaus sollen auch forschende Unternehmen steuerlich entlastet werden. Die Obergrenze der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird für die Jahre 2026 bis 2030 von 10 auf 12 Millionen Euro erhöht.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet das Investitionspaket grundsätzlich positiv. Insbesondere die degressive Abschreibung wird als wichtiges Signal für die Branche gesehen. Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete die Maßnahme als einen notwendigen Impuls. Er betonte aber auch, dass weitere steuerliche Entlastungen folgen müssten. Dazu zählt der Verband unter anderem eine steuerfreie Risikorücklage sowie eine verbesserte Nutzung des Investitionsabzugsbetrags und von Sonderabschreibungen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Agrardieselrückvergütung. Diese war bereits angekündigt worden, ist jedoch im aktuellen Gesetzespaket nicht enthalten. Aus politischen Kreisen ist zu hören, dass die entsprechende Regelung in einem gesonderten Gesetz verankert werden soll. Der Wiedereinstieg in die Rückvergütung in Höhe von 21,4 Cent pro Liter ist demnach erst ab dem 1. Januar 2026 geplant, sodass eine spürbare Entlastung für die Betriebe erst im Jahr 2027 eintreten würde.
Zudem sollen landwirtschaftliche Betriebe ab 2027 auch von der CO₂-Abgabe auf Diesel befreit werden. Dies könnte nach derzeitigen Schätzungen zu einer zusätzlichen finanziellen Entlastung von etwa 400 Millionen Euro jährlich führen.