Nach der Einführung eines Ausfuhrzolls von zehn Prozent auf Soja und Raps ist der Export dieser Ölsaaten aus der Ukraine praktisch zum Erliegen gekommen. Wie die Ukrainische Agrarunion mitteilte, stehen derzeit Schiffe in den Häfen still, da keine klaren Abläufe für die Abwicklung bestehen.
Seit dem 5. September finden keine Verladungen mehr statt. Zwar wäre ein Export mit Entrichtung der Abgabe grundsätzlich möglich, doch blockieren Mischpartien von Produzenten und Handelshäusern den Prozess. Solche Ladungen können nicht ohne weiteres abgefertigt werden, da es keine einheitlichen Regelungen gibt, wie das Herkunftsland dokumentiert werden muss.
Besonders problematisch ist die fehlende Möglichkeit, den Anbau durch landwirtschaftliche Betriebe oder Genossenschaften eindeutig nachzuweisen. Nach geltendem Recht sollten diese von der Abgabe befreit sein. Da jedoch keine entsprechenden Verfahren existieren, lässt sich diese Befreiung momentan nicht umsetzen. Zuständig für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen ist das Finanzministerium.
Die Agrarunion forderte deshalb die Regierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit der Export wieder in Gang kommt. Konkret wurde angeregt, dem Finanzministerium den Auftrag zu erteilen, die nötigen Anpassungen im Zollrecht kurzfristig zu erarbeiten und umzusetzen.
